Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Elterngeld - Lebensmonate

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Elterngeld - Lebensmonate

Kira75

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Hallo Frau Bader, ich verstehe nicht so ganz, welche Lebensmonate ich am besten ankreuzen soll..... wenn ich von 1 - 12 ankreuze, ist es ja so, dass man die ersten 2 Monate eh nichts bekommt, weil man in der Zeit Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberanteil erhält..., also bekomme ich ab Monat 3 Geld, insgesamt also nur 10 Monate. Und was ist, wenn ich Monat 3 - 14 ankreuze? Dann bekomme ich die 2 Monate ja auch nicht "geschenkt", sondern bekomme doch trotzdem nur 10 Monate Geld, oder? Aber welche..., auch 3 bis 12? Versteh gerade den Sinn nicht so ganz...., wo liegt der Unterschied? Vielen Dank! Kira


Mitglied inaktiv

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Die Zeit die die Mutter in Mutterschutz ist werden IMMER der Mutter angerechnet beim EG. Wenn eine Mutter also Mutterschutzgeld und Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bezieht, dann bekommt sie, so sie nicht alleinerziehend ist, nur maximal 10 Monate EG. LG Sabine


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