Katinka0508
Guten Morgen Frau Bader, ich bin mit meinem ersten Kind schwanger. Der errechnete Geburtstermin ist der 25.02.2018. Mein Mann und ich hatten geplant, dass ich die ersten zwei Lebensjahre in Elternzeit gehe und er ihm 6. und 14. Lebensmonat ebenfalls zuhause bleibt. In den ersten zwei Lebensmonaten des Kindes bekomme ich ja noch Mutterschaftsgeld. Mein Arbeitgeber zahlt den Zuschuss bis zur vollen Höhe. Beantragen würden wir Elterngeld Basis, falls sich im 2. Lebensjahr etwas ändert. Jetzt habe ich im Elterngeldantrag gesehen, dass man angeben kann, für welche Lebensmonate man Elterngeld beantragt. Meine Frage, ist folgende Beantragung möglich: Mutter vom 3. - 14. Lebensmonat (=12 Monate) Vater im 6. und im 14. Lebensmonat (=2 Monate) Somit würden wir die 14 Monate nicht überschreiten, aber auch keinen Abzug wegen des Mutterschaftsgeldes erhalten. Vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Kathrin T.
Hallo, wenn das gehen würde, würden das alle machen. Die Monate mit Mutterschaftsgeld werden immer automatisch der Mutter zugerechnet. Liebe Grüße NB
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