Sunny1979
Hallo zusammen, Ist es richtig, dass ich Elterngeld nur für Lebensmonate beantragen kann? Habe mir mal den Antragsvordruck angeschaut und dort kann man gar kein Datum eintragen, sondern nur von "XX LM bis XX LM". Ich frage auch deshalb weil mein Mann aus Entgegenkommen seinem AG gegenüber jetzt schon seine Elternzeit beantragt hat und da wir ja den wirkklichen Geburtstermin noch nicht wissen, haben wir ein "fiktives" Datum angesetzt. Ich werde die ersten 3 LM nehmen (bis 14.02.2014) und er ab 01.02.2014. Können uns daraus bei der Ermittlung des EG Nachteile entstehen? LG und Danke im Voraus für eure Hilfe
Hallo, die Berechnung erfolgt in Lebensmonaten Liebe Grüsse, NB
SumSum076
Nimmst du Elterngeld für den 3. Lebensmonat (15.01. bis 14.02) und der Vater beantragt Elterngeld ab dem 1.2., dann trifft er vom 1.2. bis zum 14.02. auch den 3. Lebensmonat. Damit verbraucht ihr für den Lebensmonat 3 zusammen 2 Monate Elterngeld. (macht bei 14 Elterngeldmonaten: LM 1 + 2 (MuSchu-Geld verrechnet mit Elterngeld für die Mutter) -2 LM 3 für Mutter und für Vater -2 LM 4 bis 13 für den Vater - 10) Warum habt ihr bei seinem AG nicht auch die Lebensmonate benannt? Oder ihr beantragt das Elterngeld für den Vater eben erst ab dem 4. LM. Gruß Sabine
Sunny1979
herzlichen Dank für deine schnelle Antwort und Hilfe! es wäre wirklich besser gewesen beim AG Lebensmonate zu beantragen. :( dann sollten wir, wie du vorgeschlagen hast, das EG wohl erst zum 4 LM beantragen. LG sunny
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