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Sehr geehrte Frau Bader, mein erstes Kind ist im Dezember 2006 zur Welt gekommen. Ich habe von Jan.-Dez. 2007 Erziehungsgeld bekommen. Nun bin ich wieder schwanger, voraussichtlicher Entbindungstermin ist Mitte Juli. Ich arbeite seit Dezember (80%) wieder. Die Basis für das Elterngeld ist ja das Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt. Um Mütter nicht zu benachteiligen, die ihre Kinder kurz hintereinander bekommen, werden Zeiten in denen Elterngeld bezogen wurde, zur Ermittlung des Durchschnittseinkommens ausgeklammert. Gilt das auch für Erziehungsgeld? Vielen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße, Claudia
Hallo, Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anpruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindesbetrag ist aber 300 € Liebe Grüsse, NB
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Hallo, Ich bin gerade dabei mein Elterngeldantrag zu stellen und weiß nicht so recht was ich angeben muss bzw. was mir zu steht. Bei mir liegt folgender Fall vor. Bis zur Geburt meines 3. Kindes am 25.08.2021 war ich in Elternzeit für mein 2.Kind. Die Elternzeit habe ich zum Beginn des Mutterschutzes unterbrochen um den Arbeitgeberanteil zu erha ...
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Hallo Frau Bader, danke für Ihre Hilfe beim Thema Stillpausen. Ich hätte noch ein Anliegen bezüglich Elterngeld-Plus. Mein Mann bezieht seit diesem Monat (für 8 Monate) Elterngeld Plus bei 20 h pro Woche (vor der Geburt 40h). Sein Arbeitgeber hat ihm angeboten sein Gehalt ab sofort von 1750€ auf 2000€ zu erhöhen. Oder erst nach dem Elterng ...
Sehr geehrte Frau Bader und Community, ich beziehe derzeit Basis-Elterngeld (befinde mich kurz vor Ende meiner Elternzeit) und arbeite gleichzeitig in kleinstmöglichem Umfang für einen Rollstuhlfahrer, werde für diese Tätigkeit per Übungsleiterpauschale seitens meines Arbeitgebers entlohnt. Diese Tätigkeit und dessen Umfang, sowie das anst ...
Sehr geehrte Frau Bader, angenommen eine Frau hat nun die Situation, dass Sie im ALG I Bezug (im Anschluss an Krankengeldzug) nun schwanger geworden ist. Wie verhält es sich nun mit den Elterngeld Leistungen? Stehen Ihr nur das Mindestelterngeld in Höhe von 300€ / Monat zu, wenn Sie im gesamten Bemessungszeitraum von 12 Monaten vor Geburt des K ...
Guten Tag Ich habe eine Frage .. kurz zu meiner Situation: ich bin derzeit schwanger und in Mutterschutz. Davor war ich im Beschäftigungsverbot. Ich habe vor das Elterngeld zu splitten - 6 Monate Basis und 12 Monate Elterngeld plus. Beim Elterngeld plus würde ich gerne 12 Stunden wöchentlich Teilzeit arbeiten. Nach dem Elterngeld Bezug würde i ...
Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ? Danke und viele Grüße
Sehr geehrte Frau Bader, wir erwarten im März 2026 unser erstes Kind. Wir sind beide Gutverdiener und kommen nach aktuellem Stand über die neue Bemessungsgrenze von 175.000€ zu versteuerndem Einkommen (d.h. vrsl. gemäß des Einkommenssteuerbescheids). Nun lesen wir u.a. im Familienportal des Bundesinnenministeriums, dass sonstige Bezüge wie 13. ...
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