Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, mein erstes Kind ist im Dezember 2006 zur Welt gekommen. Ich habe von Jan.-Dez. 2007 Erziehungsgeld bekommen. Nun bin ich wieder schwanger, voraussichtlicher Entbindungstermin ist Mitte Juli. Ich arbeite seit Dezember (80%) wieder. Die Basis für das Elterngeld ist ja das Durchschnittseinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt. Um Mütter nicht zu benachteiligen, die ihre Kinder kurz hintereinander bekommen, werden Zeiten in denen Elterngeld bezogen wurde, zur Ermittlung des Durchschnittseinkommens ausgeklammert. Gilt das auch für Erziehungsgeld? Vielen Dank für Ihre Antwort! Viele Grüße, Claudia
Hallo, Wenn in dem Jahr vor der Geburt nicht die ganzen 12 Mo. gearbeitet wurde, wird errechnet, wie hoch der Nettoverdienst in den letzten 12 Kalendermonaten vor der Geburt des 2. Kindes bzw. vor der in Anspruch genommen Zeit war. Das dadurch ermittelte Nettoeinkommen würde dann durch 12 geteilt. Das ermittelte Nettoeinkommen ist Anpruchsgrundlage für die Berechnung. Liegt der Betrag unter 1000 €, erhöht sich gem. § 2 Abs. 2 der Prozentsatz von 67 % um 0,1 % für je 2 €, um das das maßgebliche Einkommen den Betrag von 1000 € unterschreitet, auf bis zu 100 %. Mindesbetrag ist aber 300 € Liebe Grüsse, NB
Ähnliche Fragen
Hallo, meine Frau hat ein Nebengewerbe + Hauptjob und ist nun Schwanger. Nun ist unsere frage ob es rechtlich möglich ist, dass Nebengewerbe auf mich umzumelden, damit während des Elterngeldbezuges die Einnahmen aus dem Nebengewerbe nicht meiner Frau bei ihrem Elterngeldbezug angerechnet werden (Zuflussprinzip). 1. Ist es Rechtssicher möglich ...
Sehr geehrte Frau Bader, im Januar diesen Jahres ist meine Tochter zur Welt gekommen. Ich beabsichtige mich nun nebenberuflich selbstständig zu machen. Da die Familienplanung noch nicht abgeschlossen ist möchte ich gerne wissen bis wann ich das Gewerbe anmelden muss, so dass für die Berechnung des Elterngeldes beim zweiten Kind noch das Gehalt aus ...
Hallo, Ich bin gerade dabei mein Elterngeldantrag zu stellen und weiß nicht so recht was ich angeben muss bzw. was mir zu steht. Bei mir liegt folgender Fall vor. Bis zur Geburt meines 3. Kindes am 25.08.2021 war ich in Elternzeit für mein 2.Kind. Die Elternzeit habe ich zum Beginn des Mutterschutzes unterbrochen um den Arbeitgeberanteil zu erha ...
Guten Tag Mein Problem ist folgendes. Ich war im Bezug von ALG2 und wurde schwanger als am 09.10.2021 dann unsere Tochter zur Welt kam haben ich und mein Freund beschlossen zusammen zu ziehen. Er bezieht momentan Alg1 dadurch das er vorher sehr lange krank geschrieben war ist das auch gerade nicht viel. Dieses wurde natürlich auf meine Leistung ...
Ich muss meine Frage jetzt nochmal ausführlich stellen. Mann krank seit Oktober 2021 Krankengeld seit Dezember 2021 Weiterhin erkrankt nicht absehbar wann wieder genesen. Geburt Kind Januar 2022 Ich beziehe 12 Monate Basiselterngeld Mein Mann hat für LM 6 und 7 Basiselterngeld beantragt. 300 Euro ohne das das Einkommen vor der Erkrankung ...
Hallo Frau Bader, danke für Ihre Hilfe beim Thema Stillpausen. Ich hätte noch ein Anliegen bezüglich Elterngeld-Plus. Mein Mann bezieht seit diesem Monat (für 8 Monate) Elterngeld Plus bei 20 h pro Woche (vor der Geburt 40h). Sein Arbeitgeber hat ihm angeboten sein Gehalt ab sofort von 1750€ auf 2000€ zu erhöhen. Oder erst nach dem Elterng ...
Sehr geehrte Frau Bader und Community, ich beziehe derzeit Basis-Elterngeld (befinde mich kurz vor Ende meiner Elternzeit) und arbeite gleichzeitig in kleinstmöglichem Umfang für einen Rollstuhlfahrer, werde für diese Tätigkeit per Übungsleiterpauschale seitens meines Arbeitgebers entlohnt. Diese Tätigkeit und dessen Umfang, sowie das anst ...
Sehr geehrte Frau Bader, angenommen eine Frau hat nun die Situation, dass Sie im ALG I Bezug (im Anschluss an Krankengeldzug) nun schwanger geworden ist. Wie verhält es sich nun mit den Elterngeld Leistungen? Stehen Ihr nur das Mindestelterngeld in Höhe von 300€ / Monat zu, wenn Sie im gesamten Bemessungszeitraum von 12 Monaten vor Geburt des K ...
Guten Tag Ich habe eine Frage .. kurz zu meiner Situation: ich bin derzeit schwanger und in Mutterschutz. Davor war ich im Beschäftigungsverbot. Ich habe vor das Elterngeld zu splitten - 6 Monate Basis und 12 Monate Elterngeld plus. Beim Elterngeld plus würde ich gerne 12 Stunden wöchentlich Teilzeit arbeiten. Nach dem Elterngeld Bezug würde i ...
Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ? Danke und viele Grüße
Die letzten 10 Beiträge
- Sorgerecht
- Umzug während der Elternzeit
- Tagesmutter kündigen zugunsten Kitaplatz
- Schwanger in Elternzeit
- Elterngeld - Ausklammerung
- Erneut schwanger in der Elternzeit
- Änderung Kindergarten-Vertrag
- Krankenhaus hat Insolvenz angemeldet
- Elterngeld, Ausklammern Mutterschutz, Patt Steuerklasse
- Umgang mit neuen Partner