Evike
Guten Tag, Ich bin in der 10 ssw und liege wegen einem Bandscheiben -Vorfall im Krankenhaus. bin krank geschrieben. Es wird nun abgewartet bis operiert werden kann. Das kann sich leider alles rauszögern. Meine Frage dazu ist,wenn ich aus Orthopädsicher Gründen länger als 6 Wochen krank geschrieben bin,bekomme ich dann trotzdem weiterhin mein volles Gehalt oder muss dafür ein beschäftigungs Verbot ausgestellt werden? Vielen Dank, liebe Grüße
Hallo, Au, das ist schmerzhaft, kenne ich. Gleichwohl bleibt es bei der Krankschreibung, Sie werden nach sechs Wochen Krankengeld bekommen. Daran ändert die Schwangerschaft nichts. Außerdem wird sich die Krankengeldzahlung auf das Elterngeld auswirken, da die Krankheit ja nichts mit der Schwangerschaft zu tun hat. Liebe Grüße NB
Sternenschnuppe
Da leider nur eine Krankschrebung, da es ja nix mit der Schwangerschaft zu tun hat. Dies bedeutet dann Krankengeld nach 6 Woxhen und keine Ausklammerung für das Elterngekd.
malini
M. E. gibt es hier nur die Möglichkeit der Krankschreibung, ein BV wegen der SS geht nicht, wenn der Grund ein orthopädischer ist.
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