Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Auszahlungsmodalitäten im Mutterschutz!!!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Auszahlungsmodalitäten im Mutterschutz!!!

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Liebe Frau Bader, hier eine Frage betreffend die Auszahlungsmodalitäten von Geldern im MuSchu. Das Geld, welches während des MuSchu ausgezahlt wird, entspricht dem Nettogehalt der werdenden Mutter - so weit richtig???? Dann wird dieses Geld wohl auf Tagesbasis umgelegt und die Krankenkasse der Mutter in spe zahlt max. DM 25 pro Tag in den 6 Wochen vor, bzw. 8 (oder 12) Wochen nach der Entbindung - der Rest muß der Arbeitgeber zahlen - lieg ich immer noch richtig????? Die Krankenkasse zahlt auf Bescheinigung des Arztes die DM 25/p.d. vor der Entbindung per einmaliger Zahlung aus - zuviel oder zuwenig gezahlte Gelder werden mit den 8/12 Wochen nach der Entbindung verrechnet. - zur Hülf, wenn ich irre!!!!! Lange Vorrede - kurze Frage: Wie verhält es sich nun mit der Zahlung durch den Arbeitgeber, bzw. der AOK (soweit der AG eine Zusatzvers. diesbezüglich abgeschlossen hat) des Restbetrages? Wird dieser ebenso berechnet und vorab gezahlt? Zahlt der AG weiterhin ähnlich einem monatlichen Lohnbezug? Zahlt er garnicht bis das Kind geboren oder der MuSchu gar abgelaufen ist???? Ich habe verschiedene Versionen gehört und wäre über eine klare Aussage dankbar. LG Vanessa & Co.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Vanessa, ich weiß nicht recht, von welchem Restbetrag Sie sprechen. Die KK zahlt DM 25, wenn der durchschnittliche kalendermäßig Nettolohn den Betrag übersteigt, zahlt die Diffenerenz der AG, bzw. bei einer Zusatzversicherung die KK. Ein Rechenbeispiel dazu finden Sie im Forum durch die Suchmaschine. Das Geld wird in der Regel auf Ihr Konto bezahlt. Aber das hatten Sie ja alles selbst schon geschrieben. Vielleicht können Sie Ihre fRage noch mal anderes/ neu formulieren? N. Bader


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