Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Auszahlung von Mutterschutz

Frage: Auszahlung von Mutterschutz

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Hallo Fr. Bader! Ich hätte heute mal wieder ein paar Fragen an Sie und hoffe, Sie können mir weiter helfen. Mein Sohn wurde am 02.05.07 15 Tage vor ET mit einem Kaiserschnitt entbunden. Meine Elternzeit läuft bis 05/2010. Jetzt ist es so, dass ein neuer Arzt die Praxis in der ich zuvor gearbeitet habe zum neuen Jahr übernimmt. 1. Muß er mich automatisch mit übernehmen? 2. Besteht für die 15 Tage, die mein Sohn "zu früh" entbunden wurde,ein Anrecht auf Auszahlung des Mutterschutzes vom "alten" Arbeitgeber? 3. Müssen mir meine bisherigen Chefs ein Arbeitszeugnis auf mein Verlangen hin ausstellen? Bisher haben meine bisherigen Chefs mich noch nicht mal offiziell von der Neuerung in der Praxis informiert. Habe es nur aus der Tageszeitung und einer Arbeitskollegin erfahren. Muß ich sonst noch irgendwas berücksichtigen? MfG und vielen Dank schon mal, Birgit Meier


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, 1. Ja 2. Sie bekommen insgesamt die 6 + 8 Wochen 3. Ein Zwischenzeugnis Liebe Grüsse,NB


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