Mitglied inaktiv
Hallo, ich habe eben mit meiner Arbeitskollegin telefoniert. Sie hatte heute unseren Steuerberater an gerufen,wegen meines 13. Gehalt und dessen Auszahlung. Nun meinte dieser das mir nur bis Ende Juni das 13. Gehalt, also ein halbes, zustehen würde, obwohl mein MuSchu bis etwa Mitte Juli geht. Hängt natürlich vom echten ET ab, das versteht ich schon. Aber ist das so richtig? Denn wenn meine Maus 14 Tage später käme wäre ja der Juli auch fast komplett voll. Und was die Auszahlung betrifft, will er mir das erste 1/4 im Juni und das zweite 1/4 im November auszahlen. Ich werde aber definitiv dann in EZ sein. Mein AG meinte auf meine gestrige Anfrage hin, ich würde es dann ausgezahlt bekommen, wann ich es haben möchte. Bisher bekam ich immer ein das erste 1/2 im Juni und die andere Hälfte im November ausgezahlt. Gibt es dazu irgendwas zum nachlesen und evlt. vorzeigen für den Steuerberater. Hoffe es war halbwegs verständlich ausgedrückt. LG Kiki
Mitglied inaktiv
Was mir noch eingefallen ist, wie ist es denn, falls es so rechtens sein sollte mit der Zahlung im November wird dieser Anteil auf das Elterngeld angerechnet? Wäre doch als Einkommen gewertet werden oder? LG Kiki
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