Nano22
Hallo, Ich bin seit dem 24.12.18 krank geschrieben bis zum 28.02.19. Ab dem 01.03.19 gehe ich bis zum Mutterschutz in das Beschäftigungsverbot. Nun ist meine Frage, was mit den Resttagen vom Urlaub aus 2018 passiert, da dieser ja normalerweise bis März des folgenden Jahres genommen werden muss. Hab ich einen Anspruch ihn mir Auszahlen zu lassen oder verfällt er? Und was ist mit den Tagen aus 2019 bis Ende der Elternzeit mitte 2020? Ich gehe danach ein jahr in Elternzeit un werde danach mein Arbeitsverhältnis aufgrund akuten Mobbings wegen meiner Schwangerschaft beenden. Doch möchte ich der Chefin nichts schenken und bestehe da auf meine Rechte, auch wenn ich bei einer Rechtsanwältin angestellt bin. Ganz lieben Dank für die Hilfe.
Hallo, der Urlaub verfällt nicht,ssoweit er nicht genommen werden konnte. Bei bei Beendigung des Vertrages wird ausgezahlt. Ich würde auf jeden Fall zwei Jahre Elternzeit nehmen und eventuell auf ein drittes Jahr verlängern, denn dann sind Sie weiter krankenversichert (für den Fall dass Sie sich nicht Familienversichern können). Liebe Grüße NB
Felica
Weder noch, also weder verfällt er. Noch darf er aktuell ausgezahlt werden. Das darf er frühstens wenn das Arbeitsverhältnis endet. Ansonsten bleibt der Urlaub bis zum Folgejahr nach der EZ erhalten. Mein Rat an dich, wenn du planst danach nicht wieder zurück zu kehren, nimm besser 2 Jahre EZ statt nur eines. Kündigen kannst du immer noch wenn du nach einem Jahr wieder was neues hast, was aber wenn du dann nichts hast? Denn um die EZ dann zu verlängern damit du weiterhin krankenversichert bist, brauchst du dann die Zustimmung des AG. ALG1 würdest du nur bekommen wenn du eine Kinderbetreuung hast, darüber wärst du auch wieder versichert. Fraglich ob das klappt mit Geburtstermin im Februar, meistens sind Betreuungsplätze erst im August frei wenn die älteren Kinder in die Schule wechseln. Davon ab darfst du in der EZ bis zu 30 Stunden die Woche arbeiten, auch bei einem anderen AG. Sofern dein AG zustimmt. Dir passiert aber wenig wenn er nicht zustimmt, mehr wie dir kündigen kann er nicht. Weiterer Aspekt, solltest du wieder schwanger werden, könntest du die EZ vorzeitig beenden und dann volles Mutterschaftsgeld bekommen. Wichtigster Punkt aber, eine Bewerbung aus einem bestehendem Arbeitsverhältnis macht sich immer besser. Urlaubsanspruch erwirbst du bis Ende der Mutterschutzfrist, gekürzt wird nur um jeden vollen Monat den du in EZ bist. Dein ET schein Mitte April zu sein, heißt je nachdem wann das Kind dann geboren wird endet der Mutterschutz dann Mitte Juni. Damit wird erst ab Juli der Urlaub gekürzt, je Monat um 1/12tes deines Urlaubsanspruches.
Ähnliche Fragen
Sehr geehrte Frau Bader, ich bin derzeit in Elternzeit (für 2 Jahre beantragt), habe einen unbefristeten Vertrag und hatte lange ein Berufsausübungsverbot (BAV) in der Schwangerschaft. Da ich nun ab dem 1. Geburtstag dort nur ganztätig oder gar nicht arbeiten kann (Kleinbetrieb), werde ich kündigen, da beides nicht in Frage kommt. Meine Fragen: ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich in einem befristeten Arbeitsverhältnis, welches im Mutterschutz endet. Nun befinde ich mich seit der 8 SSW im Beschäftigungsverbot, wg. Mobbing und Diskriminierung. Eigentlich steht mir für das Jahr 2014 noch ein Resturlaubsanspruch von 14 Tagen zu. Es steht fest, dass mein Arbeitsverhältnis nicht ve ...
Hallo Frau Bader, Ich habe folgendes Anliegen in der Hoffnung, dass Sie mir helfen können. Ich befinde mich derzeit in einem Teilzeitarbeitsverhältnis, also 20 Std/Woche beim meinem alten Arbeitgeber nach meiner einjährigen Elternzeit. Nun bin ich wieder schwanger, ET ist der 21.10.2015. Jetzt würde ich gerne wissen, ob mir das vertraglich ver ...
Sehr geehrte Frau Bader, Im Februar werde ich voraussichtlich mein erstes Kind bekommen und ab dem Zeitpunkt elterngeld erhalten (erst 8.Wochen Mutterschaftsgeld und dann elterngeld). Ende April bekomme ich von meinem Arbeitgeber meinen resturlaub 2016 und den Urlaub von 2017 ausgezahlt, da mein Vertrag Ende April 2017 endet. Wird die Auszahlun ...
Hallo, Ich habe noch Urlaubstage aus dem Beschäftigungsverbot und auch aus dem Mutterschutz. Mein Chef möchte mir diesen gerne auszahlen. Ich bin allerdings noch mitten in der Elternzeit und beziehe Elterngeld. Meine Frage ist nun, wird die Auszahlung meines Urlaubs beim Elterngeld angerechnet? Bekomme ich dann für diese Zeit kein Elterngel ...
Ich habe noch eine Frage. Ich habe noch diverse Urlaubsstunden die mein AG mir ausbezahlen muss. Wenn ich jetzt ein Beschäftigungverbot erteilt bekommen, kann ich mir die Stunden trotzdem ausbezahlen lassen (im Beschäftigungverbot)? Mein befristeter Vertrag endet am 31.5.19, ET ist der 13.3.19...
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zum 1.1.2013 ein Beschäftigungsverhältnis im öffentlichen Dienst begonnen. Im März 2013 wurde ich schwanger und war dann mit Feststellung der SS circa 5 Wochen krank geschrieben und hatte dann bis zum Mutterschutz Arbeitsverbot. am 16.11.2013 ist mein Kind geboren. Nach Ablauf der Elternzeit bin ich nun im unbeza ...
Hallo Frau Bader, ich habe ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft erhalten. Mein Arbeitgeber möchte mir jetzt meine Überstunden( 42 Std.) und meinen Urlaub auszahlen ( 15 Tage). Das mit den Überstunden finde ich ok. Allerdings habe ich Bedenken wegen dem Urlaub, weil ich in älteren Beiträgen gelesen habe, dass man es laut Gesetz wohl ga ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich seit dem 12.03.19 im Beschäftigungsverbot. Mein Arbeitsvertrag läuft am 14.10.19 aus. Mein EET ist am 10.10.19. Kann der Arbeitgeber mir den Urlaub auszahlen? Generell ist aber kein 13. Monatsgehalt oder Urlaubsgeld vorgesehen. Es gibt ein Gehalt für zwölf Monate ohne Sonderzahlungen. Viele Grüße Le ...
Guten Abend Frau Bader, ich bin derzeit schwanger (ET ist 18.12.2020). Seit August befinde ich mich im BV und konnte daher einen Großteil meines Urlaubs (14 Tage) nicht antreten. Ich bat heute meinen AG darum, mir diese Tage auszuzahlen, da ich sie nicht mehr nehmen kann und auch nicht an das Ende der Elternzeit stellen möchte. Mein AG ve ...