Frage:
Auszahlung von Urlaub
Guten Abend Frau Bader,
ich bin derzeit schwanger (ET ist 18.12.2020).
Seit August befinde ich mich im BV und konnte daher einen Großteil meines Urlaubs (14 Tage) nicht antreten.
Ich bat heute meinen AG darum, mir diese Tage auszuzahlen, da ich sie nicht mehr nehmen kann und auch nicht an das Ende der Elternzeit stellen möchte.
Mein AG verweigert mir dies jetzt, da Urlaub zur Erholung dienen würde. Die 14 Tage werden ans Ende der Elternzeit gestellt.
Er verweist darauf, dass eine Auszahlung nur bei Kündigung des Arbeitsverhältnisses gehen würde.
Als ich beim ersten Lockdown gleich zu Beginn einen kranken Mann und ein krankes Kind Zuhause hatte, spielte es für meinen Arbeitgeber auch keine Rolle, dass Urlaub zur Erholung dienen soll. Ich durfte zwei Tage (bis Homeoffice eingerichtet war) nicht ins Büro kommen und mir wurde dafür Urlaub abgezogen.
Vielen Dank für Ihre Antwort!
von
Thiara82
am 21.10.2020, 18:56
Antwort auf:
Auszahlung von Urlaub
Hallo,
alles, was Ihr Ag sagt, stimmt.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.10.2020
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Auszahlung von Urlaub
Dein AG hat Recht und handelt auch absolut gesetzeskonform.
von
Felica
am 21.10.2020, 19:27
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Auszahlung von Urlaub
urlaub darf nur ausgezahlt werden, wenn das Arbeitsverhätnis endet. mit der letzten abrechnung. ansonsten bleibt der urlaub stehen, bis zum ende des folgejahres der rückehr aus der eltenrzeit. der AG hat ein gewisses weisungsrecht, WANN der urlaub genommen werden muss. er handelt völlig richtig. das musst du akzeptieren, da es gesetzeskonform ist. du hast leider unrecht. auch das abziehen von urlaub in lockdown und kurzarbeit ist völlig in ordnung. erst urlaub und überstunden, dann bezahlt daheim. das ist für alle so
von
mellomania
am 21.10.2020, 19:47
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Auszahlung von Urlaub
Bezüglich der Tage im Lockdown sehe ich das anders.
Ich war zu dem Zeitpunkt gesund und meine Firma hat keine Kurzarbeit oder das Abbummeln von Urlaub und Stunden angeordnet, im Gegenteil. Wir sind systemrelevant und hatten zu der Zeit einen A. voll Arbeit.
Ich durfte von meinem AG aus nicht arbeiten und mein Mann und Kind waren nicht positiv, was eine Quarantäne für mich nachsich gezogen hätte.
von
Thiara82
am 21.10.2020, 19:52
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Auszahlung von Urlaub
trotzdem ist das rechtens. dein AG ist weisungsbefugt was das abbauen von urlaub angeht. ob dir das gefällt oder nicht. und ob du es anders siehst oder nicht. wenn der AG anordnet, dass du zuahuse bleibst, wie es bei mir auch war, dann werden urlaub und überstunden abgebaut. habe mich auch geärgert, dass auf einen schlag alle stunden und urlaub weg war und auch ich bin systemrelevant. aber recht ist recht und gesetz ist gesetz. von daher steht es weder dir noch mir noch den anderen zu, da zu rütteln. das musst du akzeptieren.
von
mellomania
am 21.10.2020, 19:54
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Auszahlung von Urlaub
Die maßgebliche Frage ist doch die, wärst du die 2 Tage trotz krankem Kind und kranken Mann daheim ohne Corona arbeiten gegangen oder wärst du du nicht so oder so daheim geblieben?
Dein AG hat dir dazu dann noch HO daheim möglich gemacht, das auch recht kurzfristig. Hätte er nicht machen müssen. Ich wette aber, das du davon durchaus danach von profitiert hast.
von
Felica
am 22.10.2020, 18:43