Pritti
Ich habe noch eine Frage. Ich habe noch diverse Urlaubsstunden die mein AG mir ausbezahlen muss. Wenn ich jetzt ein Beschäftigungverbot erteilt bekommen, kann ich mir die Stunden trotzdem ausbezahlen lassen (im Beschäftigungverbot)? Mein befristeter Vertrag endet am 31.5.19, ET ist der 13.3.19...
Hallo, eine Auszahlung ist erst mit Ablauf des Vertrages möglich. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Kann der AG nach Auslaufen des Vertrages machen. Bis dahin sammelst Du ja auch noch Urlaubsansprüche (- auch im BV). Wenn die Schwangerschaft nicht bestehen bleibt, bräuchtest Du ja Deinen Urlaub noch. Bg
mellomania
dein bv endet mit vertrag, DANACH darf dir der AG deinen urlaub auszahlen. mit der endabrechnung sozusagen. vorher darf er es nicht
Mitglied inaktiv
mellomania Vertrag endet nach der Geburt und def. nicht im BV ! ;-)
mellomania
verdreht, sorry nichtsdestotrotz darf urlaub erst mit der letzten abrechnung nach vertragsende ausgezahlt werden bv ist da irrelevant, sie hat ja keines bisher so wie ich das lese.
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