Hallo Frau Bader,
ich habe ein Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft erhalten. Mein Arbeitgeber möchte mir jetzt meine Überstunden( 42 Std.) und meinen Urlaub auszahlen ( 15 Tage).
Das mit den Überstunden finde ich ok. Allerdings habe ich Bedenken wegen dem Urlaub, weil ich in älteren Beiträgen gelesen habe, dass man es laut Gesetz wohl gar nicht darf. Nur bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Ich bin unbefristet und arbeite dort auch schon 10 Jahre. Haben allerdings einen neuen Geschäftsführer.
Hat es für mich Nachteile, wenn ich dem zustimme? Können die mich dadurch schneller kündigen nach Elternzeit oder ähnliches? Also außer das es sich finanziell wahrscheinlich nicht lohnt.
Vielen Dank
Lg
von
Sonnenblume1984
am 27.02.2019, 21:43
Antwort auf:
Auszahlung vom Urlaub bei Beschäftigungsverbot
Hallo,
das ist rechtlich nicht vorgesehen - aus dem einfachen Grund, dass man sich dann den Urlaub auszahlen lassenkönnte, anstelle sich zu erholen.
Wird ja auch versteuert, lohnt sich evtl. also gar nicht.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.02.2019
Antwort auf:
Auszahlung vom Urlaub bei Beschäftigungsverbot
du hast recht. er darf das nicht und ohne deinen willen schon gar nicht. der urlaub ist zum erholen da und er verfällt auch nicht. du hast das recht ihn zu nehmen bis zum ende des folgejahres nach rückkehr aus der elternzeit.
von
mellomania
am 27.02.2019, 21:55
Antwort auf:
Auszahlung vom Urlaub bei Beschäftigungsverbot
Es is nicht nur nicht zulässig, es ist auch eher besser den Urlaub noch zu haben wenn Du wieder zur Arbeitsstelle zurückkehrst.
Glaub mir, mit Kind ist jeder Urlaubstag Gold wert: Kind ist krank, Kind braucht dies, Kind braucht das, Kita hat schließtage, etc.
Auch die Überstunden würde ich mir nicht unbedingt auszahlen lassen wenn man es umgehen kann
LG
D
von
desireekk
am 28.02.2019, 16:41