Auszahlung Resturlaub bei Beschäftigungsverbot

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Auszahlung Resturlaub bei Beschäftigungsverbot

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe seit Beginn meiner SS Beschäftigungsverbot und konnte deshalb in der Zeit der SS meinen Urlaub für 2008 ja nicht nehmen. Muss mein AG mir nun mit dem Dezembergehalt auch meinen Urlaub auszahlen? Ich werde definitiv drei Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen und anschließend kündigen. Vielen Dank für Ihre Antwort schon einmal im voraus.

Mitglied inaktiv - 02.01.2009, 10:55



Antwort auf: Auszahlung Resturlaub bei Beschäftigungsverbot

Hallo, nein, kann er nur bei Beendigung des Vertrages. Sie können den Resturlaub noch nach der EZ nehmen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 05.01.2009



Antwort auf: Auszahlung Resturlaub bei Beschäftigungsverbot

Nein, der Urlaub kann jetzt nicht ausgezahlt werden. Resturlaubsansprüche werden erst bei Beendingung des Arbeitsverhältnisses finanziell ausgeglichen. Der Urlaunsanspruch verfällt durch die EZ nicht. Du kannst Dir ja zur Sicherheit die Urlaubstage schriftlich bestätigen lassen. Viele Grüße und alles Gute! Désirée

Mitglied inaktiv - 02.01.2009, 15:14



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