Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Auszahlung Resturlaub bei Beschäftigungsverbot

Frage: Auszahlung Resturlaub bei Beschäftigungsverbot

Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe seit Beginn meiner SS Beschäftigungsverbot und konnte deshalb in der Zeit der SS meinen Urlaub für 2008 ja nicht nehmen. Muss mein AG mir nun mit dem Dezembergehalt auch meinen Urlaub auszahlen? Ich werde definitiv drei Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen und anschließend kündigen. Vielen Dank für Ihre Antwort schon einmal im voraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, nein, kann er nur bei Beendigung des Vertrages. Sie können den Resturlaub noch nach der EZ nehmen. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Nein, der Urlaub kann jetzt nicht ausgezahlt werden. Resturlaubsansprüche werden erst bei Beendingung des Arbeitsverhältnisses finanziell ausgeglichen. Der Urlaunsanspruch verfällt durch die EZ nicht. Du kannst Dir ja zur Sicherheit die Urlaubstage schriftlich bestätigen lassen. Viele Grüße und alles Gute! Désirée


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo Frau Bader Ich befinde mich seit Ende November 2010 im Beschäftigungsverbot. Aus dem Jahr 2010 habe ich jedoch noch 10 Tage Resturlaub. Ich habe meinen Arbeitgeber darum gebeten diese Tage auszuzahlen. Der teilte mir mit, dass eine Abgeltung des Resturlaubs während des Beschäftigungsverbots nicht zulässig sei. Ist das richtig? Was kan ...

Hallo Frau Bader, meine Frau bekam am 26.07.2011 ein Beschäftigungsverbot vom Gyn ausgesprochen. Es bestand noch fast der gesamte Anspruch auf Urlaub für das Jahr 2011. Der eigentliche Beginn der Mutterschutzzeit wäre der 10.01.2012 gewesen. Meine Frau befindet sich zur Zeit noch bis August in Elternzeit. Was passiert mit dem Resturlaubsanspruch au ...

Liebe Frau Bader, Ich habe eine Bitte und zwar war ich bis Ende September in einem Teilzeit und Minijob Vertrag. Dieser wurde ab Oktober 2025 in Vollzeit umgewandelt und der Minijob Vertrag komplett aufgelöst. Nun habe ich am 3. November festgestellt Schwanger zu sein in der 6ten Woche. Mein Arbeitgeber hat mich seit 1.1.2026 ins BV geschickt. Nun ...

Hallo Frau Bader, Ich bin erneut Schwanger, habe meine Elternzeit zum 01.01 beendet und habe aktuell Urlaub bei meinem Arbeitgeber, da sich viel angesammelt hat. Allerdings reicht dieser nicht bis zu meinem neuen Mutterschutz, deswegen hat mein Arbeitgeber mir angeboten für den kurzen Zeitraum von ca. 4 Wochen meine Elternzeit wieder in Anspruch ...

Hallo Frau Bader,  ich habe eine Frage zum Gehalt während des Beschäftigungsverbots.  Ich bin in der 16 SSW schwanger und  mein Arbeitgeber möchte mir ein Beschäftigungsverbot aussprechen. (Angestellt)  Ich habe vom 28.10.25-01.01.26 Arbeitslosengeld 1 bekommen. Seit dem 02.01.26 bin ich wieder angestellt.  Im Januar habe ich auf Grund von Krankh ...

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Folgender Sachverhalt:  Schwangerschaft am 16.10.2025 festgestellt ( SS schon seit 6 Wochen bestehend)  individuelles Beschäftigungsverbot am 24.10.2025 von FÄ ausgestellt  am 15.09.26 von Vollzeit in Teilzeit gewechselt.  vertragsunterzeichnung am 17.09.2025  Was wird jetzt als Berechnung rangezogen?  

Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitgeber hat am 12.02. anhand seiner Gefährdungsbeurteilung ein Beschäftigungsverbot, allerdings erst zum 1. März, ausgestellt, da ich zuvor noch Überstunden abbauen sollte - dem widersprach ich. Mitteilung der Schwangerschaft erfolgte bereits 2 Wochen zuvor, bereits da wurde Überstundenabbau angeordnet bis die Gefä ...

Liebe Frau Bader, Es ist aus gesundheitlichen Gründen davon auszugehen, dass ich auch bei einem zweiten Kind ein Beschäftigungsverbot erhalten würde. Ich habe von Stkl 4 in 3 gewechselt, um mein Elterngeld zu erhöhen (aber auch vorher schon hatte ich 200 Euro netto mehr als mein Mann). Kann ich im Beschäftigungsverbot in die 5 wechseln und mein M ...

Sehr geehrte Frau Bader,  Ich bin aktuell bis 9. Mai noch in Elternzeit von meiner Tochter, bin aktuell schwanger und wollte auch bis zum nächsten Mutterschutz arbeiten gehen. Allerdings wird mein Chef mir sehr warscheinlich ein Arbeitsverbot ausstellen da wir an der Rezeption genügend Arbeitskräfte sind und in der Assistenz ich nicht arbeiten dar ...