Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe seit Beginn meiner SS Beschäftigungsverbot und konnte deshalb in der Zeit der SS meinen Urlaub für 2008 ja nicht nehmen. Muss mein AG mir nun mit dem Dezembergehalt auch meinen Urlaub auszahlen? Ich werde definitiv drei Jahre Elternzeit in Anspruch nehmen und anschließend kündigen. Vielen Dank für Ihre Antwort schon einmal im voraus.
Hallo, nein, kann er nur bei Beendigung des Vertrages. Sie können den Resturlaub noch nach der EZ nehmen. Liebe Grüsse, NB
Mitglied inaktiv
Nein, der Urlaub kann jetzt nicht ausgezahlt werden. Resturlaubsansprüche werden erst bei Beendingung des Arbeitsverhältnisses finanziell ausgeglichen. Der Urlaunsanspruch verfällt durch die EZ nicht. Du kannst Dir ja zur Sicherheit die Urlaubstage schriftlich bestätigen lassen. Viele Grüße und alles Gute! Désirée
Ähnliche Fragen
Hallo Frau Bader Ich befinde mich seit Ende November 2010 im Beschäftigungsverbot. Aus dem Jahr 2010 habe ich jedoch noch 10 Tage Resturlaub. Ich habe meinen Arbeitgeber darum gebeten diese Tage auszuzahlen. Der teilte mir mit, dass eine Abgeltung des Resturlaubs während des Beschäftigungsverbots nicht zulässig sei. Ist das richtig? Was kan ...
Hallo Frau Bader, meine Frau bekam am 26.07.2011 ein Beschäftigungsverbot vom Gyn ausgesprochen. Es bestand noch fast der gesamte Anspruch auf Urlaub für das Jahr 2011. Der eigentliche Beginn der Mutterschutzzeit wäre der 10.01.2012 gewesen. Meine Frau befindet sich zur Zeit noch bis August in Elternzeit. Was passiert mit dem Resturlaubsanspruch au ...
Sehr geehrte Frau Bader, ich hoffe, Sie können mir bei meinem Anliegen behilflich sein. Ich arbeite derzeit als fachliche Leitung in einer Praxis, und in meinem Arbeitsvertrag sind die Bedingungen für diese Position festgelegt. Nun bin ich schwanger und werde voraussichtlich in ein betriebliches Beschäftigungsverbot geschickt. Mir wurde ...
Liebe Frau Bader, ich habe von meiner Frauenärztin ein ärztliches Beschäftigungsverbot erhalten. In diesem Zusammenhang möchte ich gern klären, welche Gehaltsbestandteile während des Beschäftigungsverbots weiterhin zu berücksichtigen sind. Konkret geht es um folgende regelmäßig gewährten Leistungen, die monatlich auf meiner Gehaltsabrechnu ...
ich bin 31 Jahre alt und in Hessen als Förderschullehrerin verbeamtet. Seit der Geburt meiner Tochter am 21.05.2025 befinde ich mich derzeit in Elternzeit. Nun bin ich erneut schwanger. In diesem Zusammenhang habe ich folgende Frage: Besteht die Möglichkeit, die laufende Elternzeit vorzeitig zu beenden, um wieder in den Dienst zurückzukehren u ...
Hallo, Mein 3tes Kind wurde am 4.9.24 geboren. Seitdem war ich bis zum 3.8.25 in Elternzeit. Davor bereits im Beschäftigungsverbot mit einem Gehalt von 30h. Im August bin ich in Vollzeit wiedereingestiegen und habe Urlaub abgebaut bis inkl. 11.10.25 danach sollte ich Überstunden in Vollzeit abbauen und ab dem 22.10. wieder in Persona arbeit ...
Guten Tag Frau Bader, Ich bin angestellte Zahnärztin und meine Tochter kam Ende 2023 zur Welt. Ich bekam nach dem Mutterschutz noch bis zu ihrem 1. Geburtstag das Stillberufsverbot ausgesprochen, welches sich wie auch das betriebliche Berufsbeschäftigunfsverbot aus meinem monatlichen Grundgehalt, wie auch der Umsatzbeteiligung zusammensetzte. ...
Guten Tag Frau Bader, seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%. Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...
Ich bin aktuell schwanger und der Vater meines Kindes ist finnischer Staatsbürger mit Wohnsitz in Finnland. Ich plane, während der Schwangerschaft so früh wie möglich zu ihm zu ziehen und das Kind dort zur Welt zu bringen. Ich bin aktuell in Deutschland angestellt und gesetzlich krankenversichert. Für meinen Fall stellen sich daher mehrere Frag ...
Hallo, ich benötige bitte eine Einschätzung. Meine Annahme war es, dass eine Schwangere keine Gehaltseinbuße erfährt bei Beschäftigungsverbot. Mir wurde nun in SSW 27 (vor einer Woche) ein volles Beschäftigungsverbot der Betriebsärztin ausgesprochen. ET ist 05.03.26. Mutterschutz ab 22.01. Im April diesen Jahres hatte ich eine Gehaltserhö ...
Die letzten 10 Beiträge
- Gehaltseinbuße wegen Beschäftigungsverbot
- Welches Einkommen für Elterngeld
- Gleiches Elterngeld möglich?
- EZ als zweiter oder drei Abschnitte zu werten
- Teilzeit während EZ und AG Zuschuss Mutterschaftsgeld
- Kinderbetreuungszuschüsse vom Arbeitgeber
- Kindesunterhalt
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit Kind 2 und 3
- Ablehnung 3. Jahr Elternzeit, Kind 2 und Kind 3
- Elternzeit bei 2 Kindern (Überschneidung?)