Elena554
Sehr geehrte Frau Bader, mir wurde nunmehr mein Elterngeldbescheid zugestellt. Nicht berücksichtigt wurden die mir mit meinem Gehalt ausgezahlten Überstunden sowie das vertraglich vereinbarte Urlaubs-/Weihnachtsgeld? Ist es richtig, dass diese Zahlungen nicht in die Berechnung des Elterngeldes mit einfließen? Für die Beantwortung meiner Frage bedanke ich mich. Mit freundlichen Grüßen Elena
Hallo, Einmalzahlungen werden nicht berücksichtigt. Extra bezahlte Überstunden gehören nach den Lohnsteuer-Richtlinien des Bundesfinanzministeriums zum regelmäßigen Arbeitslohn und erhöhen somit das Elterngeld. Liebe Grüsse, NB
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Sehr geehrte Frau Bader, ich bin seit Anfang April schwanger und war erstmal ca 4 Wochen Krankgeschrieben aufgrund eines Hämatoms. Dann war ich den ganzen Monat Mai wieder arbeiten,aber mit Einem Teilzeit Beschäftigungsverbot auf 6 Stunden täglich. Ich bin auf 120 Stunden eingestellt und haben diese auch gemacht. Dann wurde ich jetzt den gesamt ...
Wenn ich mir Überstunden auszahlen lasse, wird dies auf mein EGPlus angerechnet und abgezogen?
Liebe Frau Bader, Zur Situation: Wir erwarten Anfang September unser erstes KInd. Mein befristeter Arbeitsvertrag läuft Ende Januar 2024 aus, eine Verlängerung plant der Arbeitgeber leider nicht. Ich habe zusammengerechnet noch genau einen Monat Überstunden und Urlaub. Mein Freund und ich planen die Elternzeit bzw. das Elterngeld aufzuteilen. ...
Guten Abend Frau Bader,
Hallo, kurz nach dem ich schwanger wurde, bekam ich das Arbeitsverbot. Bei der Aufregung habe ich es nicht realisiert und weiter zur Arbeit gekommen. In den nächsten 4,5 Monaten habe ich Urlaub genommen und war mal krankgeschrieben. Danach habe ich wieder mal die Ärztin besucht. Dann hat es sich herausgestellt, das ich die ganze Zeit Arbeitsverb ...
Hallo Frau Bader Ich habe eine Problem und zwar ich bin derzeit in Elternzeit und wollte nun meine Überstunden auszahlen lassen die ich noch habe wir reden hier von 89,5h plus 7 Tage Urlaub. Nun habe ich ein Schreiben erhalten das ich derzeit nicht arbeite das AV ruht und somit keine Überstunden ausgezahlt werden können. Mein AG möchte das ich me ...
Hallo Frau Bader, ich bin schwanger in der 19 ssw und seid ca Mitte Februar im BV welches von meinem AG ausgesprochen wurde. ich habe am Anfang des BV in unserer PA gefragt wie es mit der Auszahlung der Überstunden laufen wird und mir wurde gesagt es sei kein Problem egal wann! (In der normalen Anstellung können wir jeden Monat individuell ...
Sehr geehrte Frau Bader, verfallen bereits beantragte aber noch nicht angetretene Überstunden, wenn zur gleichen Zeit ein Beschäftigungsverbot (BV) gilt? Beispiel: Überstunden beantragt und genehmigt vom 15.08.-31.08.2024. BV ab 01.08.2024. Falls dies nicht der Fall ist, hätten Sie eine Rechtsgrundlage (Gesetzestexte oder Gerichtsurteil) ...
Liebe Frau Bader, während seiner Elternzeit mit Basis-Elterngeld würde mein Partner auch die Auszahlung seiner Überstunden erhalten. Jetzt scheint die Anrechnung aufs Elterngeld davon anzuhängen, ob die als Lohn oder Einmalzahlung ausgewiesen sind, wie ich früheren Antworten von Ihnen entnehmen konnte. Wenn diese nicht als Lohn bezeichnet sind, ...
Guten Tag Frau Bader, ich habe bei meinem Arbeitgeber vor Eintritt meiner Schwangerschaft regelmäßig Überstunden gemacht (20 - 30 Stunden pro Monat) , welche monatlich ausbezahlt wurden. Nun darf ich aufgrund der Schwangerschaft nach dem Beschäftigungsverbot laut Mutterschutzgesetz keine Überstunden mehr leisten, was zu finanziellen Einbuße ...
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