Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Auszahlung nach Elternzeit

Frage: Auszahlung nach Elternzeit

Nadine_2012

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Guten Tag, ich bin bis Mitte Mai in Elternzeit und erhalte auch Elterngeld. Vom 01.04. bis 01.09 arbeite ich per Werkvertrag und erhalte die Zahlung erst nach Abschluss des Projekts, also nach der Elternzeit. Jetzt meine Frage, muss ich das der Elterngeldstelle melden? Ich bekomme ja keine Zahlungen während der Elternzeit VG


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Das Bundessozialgericht hat sich mit Urteil vom 30.9.2010, B 10 EG 19/09 R sich dazu geäussert wie folgt: Nach § 2 Abs 1 Satz 1 BEEG ist der Bemessung des Elterngeldes das in den zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt durchschnittlich erzielte monatliche Einkommen aus Erwerbstätigkeit zugrunde zu legen. Zwar mag dieser Wortlaut für sich genommen sowohl das enge wie das modifizierte Zuflussprinzip zulassen. Der Begriff des Erzielens ist vom BSG jedoch im Zusammenhang mit der Bemessung anderer Sozialleistungen dahin ausgelegt worden, dass er sowohl das zugeflossene als auch das erarbeitete - erst später oder verspätet zugeflossene - Arbeitsentgelt erfasst. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Wenn Du in dem Zeitraum Elterngeld beziehst, dann musst du das melden. EG wird im voraus gezahlt, man bekommt als das Geld zum Anfang des Lebensmonat des Kindes. Fängt man in dem entsprechenden Monat an zu verdienen, wird der verdienst zwar erst später überweisen, muss aber trotzdem beim EG nachträglich berücksichtigt werden. So jedenfalls hat man es mir damals bei der EG-Kasse gesagt.


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