majalina
Sehr geehrte Fr. Bader, ich habe eine formale Frage, die hoffentlich (mehr oder minder) eindeutig beantwortbar ist. Mein Mann und ich veranlagen bereits seit der Heirat unsere Steuer zusammen, wir sind beide sozialversicherungspflichtig angestellt. Wenn ich nun ab Januar des kommenden Jahres Elterngeld beziehe (Auszahlung gestreckt über 24 Monate), wirkt sich dann der Elterngeldbezug dennoch infolge einer Progression negativ aus? Ich dachte - da das Elterngeld (insbesondere bei halbierter monatlicher Zahlung) deutlich unter meinem vorherigen Einkommen liegt - dass das gesamte zu versteuernde Einkommen doch dann geringer sei als vor Geburt des Kindes?!? Oder verstehe ich etwas falsch? Über eine Antwort würde ich mich freuen. Vielen Dank für Ihre Mühen!
Hallo, Ihr verdienst fällt weg und Grundlage ist der Verdienst Ihres Mannes. Und dessen Einkommen wird etwas höher versteuert wegen dem EG Liebe Grüße NB
majalina
Nachtrag: Oder läge ein möglicher steuerlicher Nachteil dann darin begründet, dass ich ja von meinem Gehalt zuvor Steuern abführe und danach vom Elterngeld nicht?
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