Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Auslaufen des befristeten Arbeitsvertrages während Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Auslaufen des befristeten Arbeitsvertrages während Elternzeit

Da.Le.

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Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich in der Frühschwangerschaft und habe ein befristetes Arbeitsverhältnis welches im kommenden Jahr April ausläuft. In dieser Zeit befinde ich mich dann gerade in Elternzeit. Meine Frage bezieht sich auf diese Zeit. Während der Elternzeit erhalte ich Elterngeld. 1. Frage: Sollte mein Vertrag nicht verlängert werden, dann würde ich erst nach Ablauf der Elternzeit ALG I beantragen müssen, sehe ich das richtig? Oder muss ich mich dann bereits vorher bei der Arbeitsagentur melden? 2. Frage: während meines Elterygeldbezuges läuft ja mein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis aus. Wie bin ich dann krankenversichert, solang ich noch das Elterngeld beziehe und keine neue Anstellung habe? Mein Mann ist PV-dort kann ich mich also nicht familienversichern.


Sternenschnuppe

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Nach dem Elterngeld musst Du die Krankenkasse dann selbst bezahlen wenn Du dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehst. Die privaten haben ja keine Familienversicherung die beitragsfrei ist. Daher rechnet Euch aus ob es reicht das Elterngeld auf 2 Jahre auszahlen zu lassen. Würde dann enden wenn das Kind 22 Monate ist. Mutterschutzmonate kann man nicht teilen. Zum Arbeitsamt musst Du erst wenn Du weisst ab wann Du mindestens ! 15 Stunden die Woche arbeiten kannst und Betreuung nachweisen kannst. Melden ansich kannst Du Dich eher, aber keine Leistungen beantragen.


Mitglied inaktiv

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Deine Elternzeit endet mit dem Auslaufen des Vertrages. Ohne AG auch keine Elternzeit. Du bekommst aber weiterhin Elterngeld und bist darüber dann auch krankenversichert. ALG1 solltest Du 3 Monate vor Ablauf des Elterngeldes melden, wirst es aber nur bekommen wenn Du eine Kinderbetreuung nachweisen kannst. Also frühzeitig darum kümmern und auch daran denken, das viele KiTa´s, Tagesmütter, Krippen und KiGa´s nur zu August/September neue Kinder aufnehmen. Einen Anspruch auf Kinderbetreuung hast Du ab dem ersten Geburtstag. Je nachdem wie ihr es euch leisten könnt, also evtl Elterngeld ganz oder teils splitten so das Du länger Elterngeld bekommst und damit auch länger krankenversichert bist da KK deines Mannes ja scheinbar nicht geht. Wenn Dein Mann privatversichert ist, gehe ich mal davon aus weitere finanzielle Mittel wie Hartz4 fallen weg - wodurch auch über das Elterngeld hinaus eine Krankenversicherung bestanden hätte.


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