Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Auslandaufenthalt während Elternzeit und Geburt des 2. Kindes im Ausland?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Auslandaufenthalt während Elternzeit und Geburt des 2. Kindes im Ausland?

rini83

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, mein Sohn wird am 20.10.15 ein Jahr alt. Ich habe 2 Jahre Elternzeit beantragt, das Elterngeld läuft nun aus. Grundsätzlich war geplant ab November wieder in Teilzeit zu arbeiten (über 450 EUR, aber unter 30 Wo-Stunden). Nun hat sich ergeben, dass wir Mitte nächsten Jahres für 3 Jahre nach China gehen werden. 1. Frage: Welche Auswikungen hat die Teilzeitbeschäftigung auf eventuell neues Elterngeld für das 2. Kind? Wäre es sinnvoller nicht anzufangen? (ganz unabhängig von China) 2. Frage: Unser 2. Kind soll eigentlich in den kommenden 3 Jahren zur Welt kommen - also voraussichtlich in China. Ich gehe davon aus, dass ich dann aber gar keine Ansprüche auf Elterngeld und Elternzeit habe? Gemeldet sind wir jedoch weiterhin auch in Deutschland (Entsendung). 3. Frage: Wie überbrücke ich die Zeit in China? Ich dachte mir, ich beantragen das 3. Elternzeitjahr und nehme danach unbezahlten Urlaub (wenn mein AG zustimmt). So fahre ich vermutlich am besten. Dann habe ich aber überhaupt keine Ansprüche mehr auf irgendwelche Leistungen oder? Auch nicht, falls das Kind dann doch erst nach den 3 Jahren und wieder in Deutschland zur Welt kommen würde? 4. Frage: Ändert der Geburtsort des Kindes was an der Situation? Vielen Dank für Ihre Hilfe! Viele Grüße Rini


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, wenn Sie die drei Jahre im Ausland sind, bekommen Sie weder EG noch MG, egal, wo Sie gemeldet sind.Ich wäre da vorsichtig, da ist man schnell im Straftatbestand.Etwas anderes gilt bei dt. AG, der Sie verschickt. Sie können jedoch in der EZ (bis zum 3. Geb) in China leben. Ab dem 3, Geb. müssten Sie wieder da sein -oder sich unbezahlt beurlauben lassen. Liebe Grüße NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Liebe Frau Bader, Meine Elternzeit lief zu Ende August aus. Ab dem 1.9.. habe ich einen neuen Arbeitsvertrag bei einem neuen Arbeitgeber. Kurz vor Ablauf der Elternzeit habe ich mich verletzt und wurde bis Mitte September krank geschrieben. Jetzt sagt der neue Arbeitgeber, dass ich keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung in den ersten vier Woche ...

Guten Tag,  Ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit von meinem ersten Sohn und mein Mann und ich planen eine erneute Schwangerschaft.  Vor der Elternzeit hatte ich einen Hauptarbeitgeber, bei dem ich Vollzeit gearbeitet habe und einen Minijob bei einem weiteren Arbeitgeber.  Während der gesamten Elternzeit habe ich diesen Minijob weiter ausge ...

Guten Tag Frau Bader, Ich habe im Januar '23 mein erstes Kind bekommen und habe für 24 Monate nach der Mutterschutzfrist meine Elternzeit beantragt. Nun bin ich wieder schwanger. Der errechnete Geburtstermin ist der 11.12.24. Seit dem 30.10. befinde ich mich in Mutterschutz.  Nun habe ich leider erst heute herausgefunden, dass ich meine Elte ...

Guten Tag Frau Bader, derzeit befinde ich mich noch in Elternzeit, mein Kind ist 17 Monate alt und ich möchte es erst im September in eine Fremdbetreuung geben. Mein Arbeitgeber hat mich jetzt aufgrund personeller Engpässe gefragt, ob ich bei freier Zeiteinteilung ein paar Stunden pro Woche arbeiten könnte. Mehr als 5 Stunden würde ich nicht sc ...

Hallo Ihr Lieben,  ich weiß, hier sind schon Millionen ähnliche Fragen aber genau meinen Fall habe ich noch nicht entdeckt. ich bin in einem Klinikum angestellt und das unbefristet. Ich bin jetzt im zweiten Jahr meiner Elternzeit. Die endet ungefähr in der Mitte des Jahres. Ich erhalte aber nur bis zwei Monate vor Ende der Elternzeit mein El ...

Guten Tag, eigentlich würde ich ab Februar nach 14 Monaten Elternzeit wieder anfangen zu arbeiten (Beamtin). Nun bin ich wieder schwanger. Bis zum Mutterschutz würde ich genau drei Monate abreiten.. meine letzte Schwangerschaft mit Komplikationen und ich bin nun auch wieder sehr angeschlagen. Meine Gyn würde mich gern krankschreiben. Was mir unang ...

Hallo,  Ich habe vor Geburt meiner Tochter Vollzeit gearbeitet und arbeite aktuell Teilzeit in Elternzeit (vertraglich bis September 25, dann wären eh die 3 Jahre aufgebraucht gewesen). Im Juli beginnt mein Mutterschutz für das zweite Kind. Ich habe nun gelesen dass ich zum Mutterschutz die Elternzeit beenden kann um in den 6 Wochen vor Geburt ...

Guten Tag Frau Bader, mein Arbeitgeber hat den Standort, an dem ich vor der Elternzeit tätig war, während dieser schließen müssen. Mir wurde bereits eine Stelle an einem anderen Standort angeboten, die gleichwertig ist, aber für mich uninteressant. Ich hatte ein erfolgreiches Vorstellungsgespräch in einer anderen Firma und möchte nun kündigen. ...

Hallo , ich bekomme Elterngeld plus circa 300 Euro. Wie viel darf ich dazu verdienen , damit es nicht auf das Elterngeld angerechnet wird? Geht ein Mini Job mit 560 Euro ?    Danke und viele Grüße 

Hallo, Mein Mann und ich planen mit unseren 3 Kindern für 2 Jahre ins Ausland (außerhalb der EU) zu gehen. Wir würden für die Zeit beide jeweils 2 Jahre Elternzeit nehmen (aber kein Elterngeld mehr beziehen) und unsere aktuellen Arbeitgeber um die Erlaubnis bitten, in der Zeit für einen anderen Arbeitgeber arbeiten zu dürfen. Wenn die Arbeitgeb ...