Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Ausklammerungstatbestände Elterngeld

Frage: Ausklammerungstatbestände Elterngeld

hogubr

Beitrag melden

Hallo Frau Bader, folgender Sachverhalt: Ich habe seit dem 6 Lebensjahr Epilepsie, bin aber damals (1994) gut auf Medikamente eingestellt worden. Ich konnte daher all meine Wünsche erfüllen, Schule, Ausbildung, Beruf, Führerschein und abschließend sogar ein Studium. Bleibt nur noch der Familienwunsch, um dieses anzugehen musste ich erst einmal die Medikamente wechseln, da die bisher genutzten (Valproate) nicht für eine Schwangerschaft geeignet sind. Diese Medikamentenumstellung zog sich über 15 Monate hin, mit mehreren Klinikaufenthalten (16 Wochen), mit der Folge einer längeren Krankschreibung (fast 12 Monate). Zum Ende der Medikamentenumstellung wurde ich zu meinem Glück schwanger. Dieses verursachte aber wiederum weitere Komplikationen mit dem Medikamentenspiegel der Epilepsie, woraufhin meine Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot aussprach. Ich bin jetzt im 9 Monat und seit quasi 20 Monaten ohne Entgeldbezug. Da ja sämtliche Ausfallzeiten mit dem Kinderwunsch zusammenhängen, kommt es nun zur eigentlichen Frage, kann dieser Abschnitt (20 Monate) für die Elterngeldbestimmung ausgeklammert werden? Vielen Dank für Ihre Antwort


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, erst Krankschreibung und jetzt BV? Mal abgesehen davon, dass ich das BV für falsch halte (der AG kann weder etwas für die Schwangerschaft noch für die Epilepsie, einen Kausalzusammenhang kann ich nicht erkennen): Im BV wird der Lohn weiter gezahlt, Sie haben keine Einbußen. In der Zeit vorher waren Sie ja nicht aufgrund der Schwangerschaft krankgeschrieben, ich sehe hier keine Ausklammerung. Liebe Grüße NB


Neverland

Beitrag melden

Wie du bekommst kein Geld? Dir steht in einem BV das zu, was du ohne dieses bekommen würdest. Zahlt dein AG nicht?


Andrea6

Beitrag melden

Hast du denn überhaupt einen Arbeitgeber? 20 Monate ohne Einkünfte spricht nicht dafür...


hogubr

Beitrag melden

Hallo, Oh sorry, hab's zum Schluss nicht eindeutig beschrieben, bin seit Mitte Jan. 21 krank geschrieben und seit Mitte Jan 22 nahtlos in ein BV gegangen. Ich bin nach wie vor angestellt und für die Zeit des BV wird das Entgeld voll angerechnet, es geht mir um den 10,5 monatigen Entgeldausfall (6 Wochen zahlt ja noch der AG) aufgrund der Medikamentenumstellung. LG


Mitglied inaktiv

Beitrag melden

Dein Geld vom BV vom AG zählt voll für das Elterngeld. Das sind doch schon viele Monate. Wenn du bei der Krankschreibung eine Diagnose mit Schwangerschaft hast, dann geht das Monate zurück. Aber ich glaube kaum dass der gesamte Krankengeldbezug ausgeklammert werden kann.


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo und guten Morgen Frau Bader und in die Runde, ich habe eine Frage zum Elterngeld und den so genannten Partnermonaten. Vieles verstehe ich nach Lektüre und Recherche gut, weiß darum, dass das Kind persönlich betreut sein muss, dass das Einkommen in den 2 (Basis Elterngeld) oder 4 (ElterngeldPlus) Partnermonaten geringer sein muss als im jä ...

Hallo zusammen, wir sind Juli 2024 Eltern geworden. Im Dezember 2025 erwarten wir unser 2. Kind.  Wegen gelegentlichen Fotojobs überlege ich ein Kleingewerbe anzumelden und frage mich, ob jetzt vor dem 2. Kind ein guter Zeitpunkt wäre wegen dem Bemessungszeitraum für das Elterngeld.  Während der ersten Elternzeit (Juli 2024-Juli 2025) hab ...

Kurz zu meiner Situation:  Ich habe letztes Jahr im Januar die Scheidung zu meinem Ex Mann eingereicht, während des Scheidungsjahres habe ich dann einen anderen Mann kennengelernt und wurde von ihm schwanger. Da ich aber erst nach Geburt meines Kindes vollständig geschieden wurde (Mein Kind geboren am 18.06., geschieden am 11.07.) wird mein Ex ...

Hallo,   ich habe einen befristeten Arbeitsvertrag, welcher am 31.12.25 endet und nicht verlängert wird. Anspruch auf Arbeitslosengeld habe ich keinen mehr.  Mutterschutz würde am 10.01.26 beginnen. ET ist am 21.02.26. Bekomme ich trotzdem Elterngeld? Muss ich mich freiwillig bei der Krankenkasse versichern? Was muss ich noch beachten? ...

Guten Tag, mich würden weitere Informationen zum Themenkomplex Elterngeld interessieren, konkret der Wechsel von Basis Elterngeld auf Elterngeld Plus. A und B sind verheiratet und der A bezieht für das gemeinsame Kind Basis Elterngeld. Im laufenden Basis Elterngeld Bezug entscheiden sich A und B kurzfristig, dass es für Sie aus diversen Grün ...

Sehr geehrte Frau Bader, seit dem 01.05.2025 hat mein Arbeitgeber Insolvenz angemeldet. In dem Zeitraum des vorläufigen Verfahren wurden auch bereits die 3 Monate Insolvenzgeld genutzt.  Mit dem 01.10.2025 wurde das Verfahren nun offiziell eröffnet in ich freigestellt mit der mündlichen Info, dass die freigestellten Mitarbeiter kein Gehalt meh ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich wollte Sie fragen, ob Sie mir sagen können, ob mein Partner eventuell Anspruch auf Elterngeld hat?    Genauer: Ich als Mutter, werde Basiselterngeld beziehen und die volle Elternzeit in Anspruch nehmen. Dennoch wollten mein Partner und ich den ersten Monat gerne gemeinsam Elternzeit verbringen (danach ich allein ...

Sehr geehrte Frau Bader,  ich bin jetzt über 5 jahren hier in Deutschland, tätig als Kinderkrankenpfleger in einen Krankenhaus. Mir würde jetzt das Elterngeld abgelehnt, weil mein Aufenthaltserlaubnis bis Juni 2026 gültig ist (es war gultig für 3 Jahre)  und mein 2. EZ Monat erst im Juli 26 stattfindet. Kann ich da jetzt was machen außer versuc ...

Hallo Frau Bader, ich befinde mich seit Mitte September 2025 im Krankenstand und beziehe seit 2 Wochen Krankengeld. Wie lange meine AU noch gegeben ist, ist nicht absehbar.  Nun betreue ich seit einer Woche meinen 4-monatigen Enkelsohn, weil die Eltern nicht in der Lage sind. Das Jugendamt möchte, dass ich die Betreuung weiterhin absichere u ...

Hallo, ich habe am 24.9.2023 mein erstes Kind geboren und werde voraussichtlich am 21.6.2026 mein zweites Kind gebären. Ich habe nach Kind eins Elterngeld auf ein Jahr auszahlen lassen und bin ab dem 25.9.2024 in Teilzeit In Elternzeit arbeiten gegangen. Kann ich durch die Günstigerprüfung erreichen, dass mein Elterngeld von Kind eins wieder ...