hogubr
Hallo Frau Bader, folgender Sachverhalt: Ich habe seit dem 6 Lebensjahr Epilepsie, bin aber damals (1994) gut auf Medikamente eingestellt worden. Ich konnte daher all meine Wünsche erfüllen, Schule, Ausbildung, Beruf, Führerschein und abschließend sogar ein Studium. Bleibt nur noch der Familienwunsch, um dieses anzugehen musste ich erst einmal die Medikamente wechseln, da die bisher genutzten (Valproate) nicht für eine Schwangerschaft geeignet sind. Diese Medikamentenumstellung zog sich über 15 Monate hin, mit mehreren Klinikaufenthalten (16 Wochen), mit der Folge einer längeren Krankschreibung (fast 12 Monate). Zum Ende der Medikamentenumstellung wurde ich zu meinem Glück schwanger. Dieses verursachte aber wiederum weitere Komplikationen mit dem Medikamentenspiegel der Epilepsie, woraufhin meine Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot aussprach. Ich bin jetzt im 9 Monat und seit quasi 20 Monaten ohne Entgeldbezug. Da ja sämtliche Ausfallzeiten mit dem Kinderwunsch zusammenhängen, kommt es nun zur eigentlichen Frage, kann dieser Abschnitt (20 Monate) für die Elterngeldbestimmung ausgeklammert werden? Vielen Dank für Ihre Antwort
Hallo, erst Krankschreibung und jetzt BV? Mal abgesehen davon, dass ich das BV für falsch halte (der AG kann weder etwas für die Schwangerschaft noch für die Epilepsie, einen Kausalzusammenhang kann ich nicht erkennen): Im BV wird der Lohn weiter gezahlt, Sie haben keine Einbußen. In der Zeit vorher waren Sie ja nicht aufgrund der Schwangerschaft krankgeschrieben, ich sehe hier keine Ausklammerung. Liebe Grüße NB
Neverland
Wie du bekommst kein Geld? Dir steht in einem BV das zu, was du ohne dieses bekommen würdest. Zahlt dein AG nicht?
Andrea6
Hast du denn überhaupt einen Arbeitgeber? 20 Monate ohne Einkünfte spricht nicht dafür...
hogubr
Hallo, Oh sorry, hab's zum Schluss nicht eindeutig beschrieben, bin seit Mitte Jan. 21 krank geschrieben und seit Mitte Jan 22 nahtlos in ein BV gegangen. Ich bin nach wie vor angestellt und für die Zeit des BV wird das Entgeld voll angerechnet, es geht mir um den 10,5 monatigen Entgeldausfall (6 Wochen zahlt ja noch der AG) aufgrund der Medikamentenumstellung. LG
Mitglied inaktiv
Dein Geld vom BV vom AG zählt voll für das Elterngeld. Das sind doch schon viele Monate. Wenn du bei der Krankschreibung eine Diagnose mit Schwangerschaft hast, dann geht das Monate zurück. Aber ich glaube kaum dass der gesamte Krankengeldbezug ausgeklammert werden kann.
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