MamavonMia123
Sehr geehrte Frau Bader, liebe Community, zur Sicherheit frage ich lieber nochmal nach, bevor ich mich in Nachhinein zu sehr ärgere... Mein Kind kommt bald zur Welt (also nach dem 01.09.21). 1.)Ich habe, da ich bei Kind 1 EGplus bezogen habe noch über den 14. Lebensmonat hinaus EG bezogen. Gehe ich leider recht in der Annahme, dass ich diese Monate nicht ausklammern lassen darf für die neue Berechnung des EG für Kind 2? Zwei Monate würden in den 12 Monaten vor Geburt von Kind 2 liegen. 2.) Mein neuer MS hat am 31.07.21 begonnen. Darf ich auf Antrag den Juli 21 dennoch zur Berechnung des neuen EG heranziehen lassen? Ich habe bei meinen AG nicht auf diesen Tag MS verzichtet, obwohl es ein Samstag war und ich somit sowieso frei gehabt hätte. Vielen Dank!
Hallo, für Kinder, die nach dem 1. September geboren worden sind, kann man auf die Ausklammerung verzichten. Liebe Grüße NB
MamaausM
Du hättest auf diesen Tag Mutterschutz aktiv beim AG verzichten müssen! Es werden nur die Monate einschließlich 14. Lebensmonat ausgeklammert. Deine 2 Monate zählen entweder mit 0€ rein oder mit deinem Lohn.
MamavonMia123
Danke, MamaausM. Ich habe es schon befürchtet.
Dojii
Laut neuer Gesetzeslage darfst du den Monat Juli 2021 trotzdem mit reinnehmen, auch wenn du da aktiv einem Tag Mutterschutz drin hattest (§ 2b Abs. 1 S. 3 BEEG) Der Zwang zur Ausklammerung ist mit der Änderung zum 01.09.2021 für alle Kinder, die ab 01.09.2021 geboren werden, (endlich) weggefallen.
MamavonMia123
Oh danke Dojii!!
Also war das doch noch etwas..!
Prima
Muss ich das irgendwie begründen? Oder ist das gar nicht notwendig?
Im Formblatt habe ich nur ganz wenig Zeichen frei zur Begründung.
Dojii
Nein musst du nicht. Einfachen sagen, dass der Monat Juli 2021 nicht ausgeklammert werden soll.
MamaausM
Puh Mamavonmia.... Da hast du echt Glück gehabt.
MamavonMia123
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