Aufteilung der Elternzeit bei befristeten Arbeitsvertrag

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Aufteilung der Elternzeit bei befristeten Arbeitsvertrag

Sehr geehrte Frau Bader, wir erwarten unser ersten Kind im Januar und mein Partner würde gerne Elternzeit nehmen im ersten Jahr. Nun ist er allerdings befristet angestellt und sein Vertrag läuft Ende Juni aus und derzeit ist nicht absehbar ob er verlängert wird. Wäre es möglich, die Elternzeit auf Februar und März und dann nochmal Juli und August zu nehmen, sodass er die 4 Monate dann ab September "nacharbeitet" oder "muss" er seine Elternzeit innerhalb der offiziellen Vertragslaufzeit nehmen. Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe

von J0zeph1ne am 05.11.2017, 19:30



Antwort auf: Aufteilung der Elternzeit bei befristeten Arbeitsvertrag

Hallo, muss er nicht, aber nach Lebensmonaten. Wenn erd anach ARbGeld 1 bekommt, wird das in der EZ ruhen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 06.11.2017



Antwort auf: Aufteilung der Elternzeit bei befristeten Arbeitsvertrag

Kurz und knapp: Ohne Arbeitgeber keine Elternzeit. Er kann, bis sein Vertrag ausläuft, Elternzeit nehmen.

von Himbeere2008 am 05.11.2017, 20:44



Antwort auf: Aufteilung der Elternzeit bei befristeten Arbeitsvertrag

Der Vertrag verlängert sich durch die Elternzeit nicht. Er kann die Elternzeit nicht nach der Vertragslaufzeit nehmen.

von chrissicat am 05.11.2017, 21:48



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