J0zeph1ne
Sehr geehrte Frau Bader, wir erwarten unser ersten Kind im Januar und mein Partner würde gerne Elternzeit nehmen im ersten Jahr. Nun ist er allerdings befristet angestellt und sein Vertrag läuft Ende Juni aus und derzeit ist nicht absehbar ob er verlängert wird. Wäre es möglich, die Elternzeit auf Februar und März und dann nochmal Juli und August zu nehmen, sodass er die 4 Monate dann ab September "nacharbeitet" oder "muss" er seine Elternzeit innerhalb der offiziellen Vertragslaufzeit nehmen. Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe
Hallo, muss er nicht, aber nach Lebensmonaten. Wenn erd anach ARbGeld 1 bekommt, wird das in der EZ ruhen Liebe Grüße NB
Himbeere2008
Kurz und knapp: Ohne Arbeitgeber keine Elternzeit. Er kann, bis sein Vertrag ausläuft, Elternzeit nehmen.
chrissicat
Der Vertrag verlängert sich durch die Elternzeit nicht. Er kann die Elternzeit nicht nach der Vertragslaufzeit nehmen.
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