Sehr geehrte Frau Bader,
wir erwarten unser ersten Kind im Januar und mein Partner würde gerne Elternzeit nehmen im ersten Jahr.
Nun ist er allerdings befristet angestellt und sein Vertrag läuft Ende Juni aus und derzeit ist nicht absehbar ob er verlängert wird. Wäre es möglich, die Elternzeit auf Februar und März und dann nochmal Juli und August zu nehmen, sodass er die 4 Monate dann ab September "nacharbeitet" oder "muss" er seine Elternzeit innerhalb der offiziellen Vertragslaufzeit nehmen.
Ich bedanke mich im Voraus für Ihre Hilfe
von
J0zeph1ne
am 05.11.2017, 19:30
Antwort auf:
Aufteilung der Elternzeit bei befristeten Arbeitsvertrag
Hallo,
muss er nicht, aber nach Lebensmonaten. Wenn erd anach ARbGeld 1 bekommt, wird das in der EZ ruhen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 06.11.2017
Antwort auf:
Aufteilung der Elternzeit bei befristeten Arbeitsvertrag
Kurz und knapp: Ohne Arbeitgeber keine Elternzeit.
Er kann, bis sein Vertrag ausläuft, Elternzeit nehmen.
von
Himbeere2008
am 05.11.2017, 20:44
Antwort auf:
Aufteilung der Elternzeit bei befristeten Arbeitsvertrag
Der Vertrag verlängert sich durch die Elternzeit nicht. Er kann die Elternzeit nicht nach der Vertragslaufzeit nehmen.
von
chrissicat
am 05.11.2017, 21:48