Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufteilen der 14 Monate Elternzeit

Frage: Aufteilen der 14 Monate Elternzeit

Bambi19

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Guten Tag, ein Paar möchte einen Monat der 14-monatigen möglichen ETZ gemeinsam mit seinem Baby verbringen und zwar den letzten Monat. Der Vater nimmt die zwei Monate Elternzeit am Ende. Wie geht das? Geht die Mutter nach 11 ? oder 12 ? Monaten Elternzeit zurück in die Arbeit. Kann die Mutter den ersten der beiden Vatermonate arbeiten und den zweiten Monat noch einmal aussetzen oder nicht, wie kann man das realisieren? Muss das beantragt werden? Vielen Dank. MfG.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, EZ können beide Elterne parallel bis zu 3 Jahre nehmen. Sie meinen EG? Wenn Sie einen Monat parallel nehmen wollen,, muss das spätestens Monat 12 sein Liebe Grüsse, NB


Schru

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monat Elternzeit und ich arbeitete währenddessen Vollzeit. Rechtlich habe ich die Elternzeit nach 12 Monaten für 2 Monate unterbrochen. Du kannst die Elternzeit einmal OHNE Zustimmung des Arbeitgebers unterbrechen. Allerdings könnte es beim 3. Jahr Elternzeit dann Probleme geben, wenn Du dieses Jahr nicht direkt an die ersten beiden Jahre anhängen willst, sondern erst später in Anspruch nehmen willst. Denn dann hättest Du eine weitere Unterbrechung der Elternzeit, der der AG zustimmen müsste. LG schru


Mitglied inaktiv

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Ähmmm, Elternzeit könnt ihr beide, völlig unabhängig von einander, bis zu 3 Jahre nehmen. Auch paralell, nacheinander, wie ihr wollt. Lediglich ElternGELD muß geteilt werden. Aber auch nur dann, wenn ihr es beide beziehen wollt. Wichtig noch zu wissen, es müßen mind 2 Monate genommen werden. Aus dem Grund nehmen die meisten nacheinander, sprich erst bezieht die Mutter 12 Monate, dann der papa die letzten beiden Monate. Elterngeld ist aber unabhängig von Elternzeit. Wenn ihr es euch also finanziell leisten könnt, dann muß die Frau nicht nach dem Elterngeldbezug arbeiten gehen. oder sie macht einen Teil oder auch die komplette restliche Elternzeit nur Teilzeit (bis zu 30 Std die Woche).


SumSum076

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Die Variante ist wirklich zu überlegen. Es geht, dass die Mutter die Lebensmonate 1-12 Elternzeit (mit Elterngeld) macht, dann 1 Monat arbeitet und dann nochmal Elternzeit nimmt. Und passend dazu der Vater LM 13 und 14. Die Mutter muss 7 Wochen vor Ende des MuSchu (= 7 Wochen vor Beginn der EZ) ihre Elternzeit anmelden und dabei auch die EZ für den LM 14 angeben (und ich würde auch hinweisen, dass ich im LM 13 wieder voll arbeiten wollte). Der Vater muss ebenfalls 7 Wochen vor Beginn SEINER Elternzeit diese anmelden und gleich beide Monate angeben. Die Mutter könnte aber auch im LM 13 Elternzeit ohne Elterngeld nehmen oder aber auch im LM 13 Teilzeit in Elternzeit machen... Gruß Sabine


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