Carola winzbraut
Hallo, Eine Freundin von mir ist schwanger. Ihr Teilzeitvertrag läuft nächstes Jahr Ende August aus. Ihr Arbeitgeber hat ihr ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen (arbeitet in der häuslichen Pflege). Sie bekommt aufstockend geld vom Jobcenter. Da die Kindergärten hier keine Kinder u3 nehmen, ist die Frage, wer ist nach Ablauf des Vertrages für sie zuständig? Weiterhin das Jobcenter oder doch die Arbeitsagentur? (Die sich in einer Stadt 20km entfernt befindet) Sie hat bisher 3 Monate gearbeitet, bevor das Beschäftigungsverbot ausgesprochen wurde Im Netz steht, man muss 150 Tage gearbeitet haben, um Anspruch auf ALG1 zu haben?
Hallo, wenn ET im Februar ist, wird sie danach EG bekommen. Wenn der KV nicht zahlen kann, kann sie H IV bekommne. Liebe Grße NB
Carola winzbraut
Sie ist übrigens alleinerziehende mit dann zwei Kindern
Mitglied inaktiv
Wann ist ET bzw wann beginnt der Mutterschutz? Bei dem BV bekommt sie ja normal Lohn bis Mutterschutzbeginn. Danach erhält sie Elterngeld für 14 Monate, da alleinerziehend
Carola winzbraut
Muschu beginnt am 27.02.
cube
Der Vater. Wenn eine Betreuung u3 nicht möglich ist, muss der KV Betreuungsunterhalt zahlen.
Mitglied inaktiv
Wenn der Muschu im Februar beginnt, endet er ja auch noch im Vertrag. Muschu Geld gibt es normal vom AG und danach Elterngeld. Darüber wäre sie auch versichert.
cube
Ja. Aber nur, bis der EG-Bezug endet. Da aber keine U3-Betreuung vorhanden scheint, kann sie im Anschluss ja kein ALG beantragen. Und dann wäre der Vater des Kindes für den Betreuungsunterhalt zuständig bis zum 3. LJ. Ach ja: wenn der Vertrag endet, befindet sich die Freundin nicht mehr in EZ! Sie ist dann Hausfrau mit EG-Bezug.
Felica
Das gibt es nicht das es in Deutschland keine u3 Betreuung gibt. Es mag sein das die KiTas dort keine U3 Kinder nehmen. Es gibt aber noch Krippen und Tagesmütter. Da es einen gesetzlichen Anspruch auf Betreuung ab dem 1ten Geburtstag gibt. Muss man sich halt deum kümmern dann
Carola winzbraut
Der Vater wird nicht zahlen, weil er arbeitslos ist. Müsste sie dann ALG2 beantragen? Bisher hat niemand die Fragen beantwortet. Sie will das Kind auch nicht U3 abgeben. Davon Mal abgesehen.
Felica
Die Sache ist die, was sie will wird kaum eine Rolle spielen. Warum sollte der Staat das zahlen? Man muss sich solche Wünsche halt auch leisten können. Sie kann es natürlich probieren und wenn dann ALG2, aber ob sie es bekommen wird entscheidet an Ende der Berater. Das kann im übrigen auch als Darlehen erfolgen. Dagegen kann sie dann im Zweifel klagen, dann entscheidet der Richter. EZ hat sie keine sobald das EG ausläuft da sie mangels AG keinen Anspruch auf EZ hat. Wenn das Amt dann sagt nö wir zahlen das nicht weil dein Kind könntest du ja betreuen lassen oder der Vater soll gefälligst den Hintern hoch bekommen dann muss sie sich im Zweifel selbst versichern. Sofern nicht verheiratet bis dahin. Sonst wäre sie wenigstens über den Mann versichert.
Felica
Alg1 würde sie nur bekommen, selbst wenn alle Bedingungen erfüllt sind, wenn das Kind betreut ist.
Carola winzbraut
Könnte jemand kompetentes antworten bitte? Mit ahnung und ohne Vorwurf
mellomania
ob sie das kind u3 betreuen lassen will oder nicht, ist nicht relevant. relevant ist, was sie sich leisten kann! sie hat das recht das kind ab dem 1. jahr betreuen zu lassen. und anspruch auf alg hat sie nur, wenn sie dem arbeitsmarkt mindestens 15 h pro woche zur verfügung steht. will sie das nicht, muss sie das selbst finanzieren. man muss sich die elternzeit wie gesagt leisten können. das kann nicht aufgabe des steuerzahlers sein, die wünsche der freundin zu erfüllen. das sind fakten, keine vorwürfe
cube
1. U3 Betreuung heißt nicht nur KiGa, sondern auch zB TaMu und ist ein Rechtsanspruch ab dem 1. LJ --> gibt keine Betreuung stimmt also nicht 2. Wenn sie dennoch einfach zu Hause bleiben will, darf sie das, dann ist der Vater für Betreuungunterhalt zuständig bzw. sie selbst 3. Ihr Vertrag läuft aus - ab dem Moment ist sie nicht mehr in EZ, sondern Hausfrau mit EG Bezug 4. Läuft das EG aus, muss sie sich selbst versichern wenn kein Job da oder Ehemann 5. Keine Betreuung = kein ALG 1, da sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht 6. Kein Einkommen, keine Betreuung, kein Betreuungsunterhalt --> Unterstützung vom Staat - und das ist eben ganz unterschiedlich. Mag sein, ein SB beim Amt bewilligt ihr ALG 2, kann aber auch sein, dass der SB sagt "nein, sie haben einen Betreuungsanspruch, gehen sie arbeiten" Und das hat eben auch den Grund, das die Allgemeinheit nicht dafür verantwortlich ist, 3 Jahre nichts tun zu zahlen, wenn derjenige andere Möglichkeiten hätte. Der Staat hilft in Notfällen, unverschuldete Situationen - aber doch nicht, wenn man einfach keine Lust hat, auch nur 15 Std wöchentlich selbst etwas zu seinem Lebensunterhalt beizutragen. Das ist kein Vorwurf. So ist das Leben. Aber wenn du das nicht ok findest, darfst du sie gerne finanziell unterstützen.
Mitglied inaktiv
Naja ich könnte helfen, aber wenn die Antwort nicht passt.
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