Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufstockend Hartz IV - wer darf in Elternzeit gehen?

Frage: Aufstockend Hartz IV - wer darf in Elternzeit gehen?

philippges

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Hallo, ich beschreibe einmal kurz unsere Situation: Ich arbeite momentan 20h/Woche und bin mit meiner Frau verheiratet, mit der ich Mitte November ein Kind erwarte. Sie ist gerade mit ihrem Studium fertig und möchte ihre Doktorarbeit schreiben, bewirbt sich gerade für Stipendien. Da sie kein Einkommen hat, beziehen wir aufstockend Hartz IV. Da ich mich gerne an der Früherziehung des Kindes beteiligen möchte und vor dem Eintritt ins "richtige Berufsleben" diese Chance noch nutzen möchte, haben wir überlegt, dass wir zusammen Elternzeit nehmen. Inwieweit ist das überhaupt möglich? Im März 2013 hätte ich 12 Monate bei meinem Arbeitgeber gearbeitet, dort habe ich 900€ verdient. Lassen wir einmal eventuell vergebene Stipendien außer Acht: Situation 1: Meine Frau beantragt Elterngeld, bekommt den Sockelbetrag von 300€, welcher nicht angerechnet wird. Unser Bedarf erhöht sich, allerdings wird das Kindergeld fast 1:1 angerechnet. Soweit richtig? Situation 2: Ich möchte, bevor ich richtig ins Berufsleben einsteige (ich habe einen Vertrag ab August 2013), an der Erziehung teilhaben und beantrage ab März Elterngeld. - Bedeutet das, dass meine Frau, obwohl sie erst vor fünf Monaten entbunden hat, dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung steht, weil angenommen wird, dass ich die Erziehung übernehme? - Darf ich überhaupt Elterngeld beantragen, oder muss ich, wenn ich Hartz IV beziehe, meinen Job behalten und darf nicht in Elternzeit gehen? - Was bedeutet das für unser Einkommen? Mein Anliegen soll bitte nicht falsch verstanden werden, es geht mir hier nicht um Maximierung der Ausnutzung staatlicher Unterstützung oder der Minimierung der Arbeitskraft, die wir zur Verfügung stellen. Es ist mein erstes Kind und für mich gibt es nichts Wichtigeres. Wenn wir es uns leisten können, dann würde ich gerne viel Zeit mit ihm verbringen, wenn ich voll im Berufsleben stehe, dann werde ich mir das wahrscheinlich nicht mehr leisten können. Ich will später nicht bedaueren, dass die Entwicklung meines Kindes ohne mich stattgefunden hat. Ich werde dem Staat später genug wiedergeben, es geht ja nur um ein paar Monate. Ich bedanke mich im Voraus und wünsche noch einen schönen Tag, Philipp


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Sie können gemeinsam EZ nehmen - aber nicht auf Kosten der Allgemeinheit. 1. Seit dem 01.01.2011 wird das Elterngeld auf einkommensunabhängige Sozialleistungen (zum Beispiel Hartz4) in voller Höhe angerechnen. Haben Sie vor der Geburt Ihres Kindes kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt und ergibt sich hieraus ein Elterngeldanspruch auf den Mindestbetrag von 300 Euro, werden Ihnen diese 300 Euro von Ihrer Sozialleistung so lange gekürzt, wie Ihr maximaler Anspruch auf Elterngeld besteht (12 Lebensmonate Ihres Kindes). Da Ihre Sozialleistung entsprechend gekürzt wird, sind Sie gezwungen, einen Antrag auf Elterngeld zu stellen! Auch das KG wird voll angerechnet 2. Sie werden nicht beide in EZ gehen und staatliche Leistungen beziehen können. 3.Auch wir wären gerne, wie alle Eltern, beide zuhause geblieben. Viele Grüsse, NB


CKEL0410

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hallo soweit ich weiss wird das eg komplett angerechnet oder nicht. ich kenne jemanden die auch hartz4 zusätzlich bekommen,wo nur ein elternteil in ez gehen durfte,ob die 2 vätermonate verwehrt werden dürfen klann ich dir nicht sagen,aber da es staatliche leistungen sind,glaube ich nicht das ihr beide gleichzeitig in ez gehen könnt. aber fragt doch mal beim amt selber nach.


Sternenschnuppe

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Sei mir nicht bös, aber die die mitten im Vollzeitjob stecken können auch nicht mal eben viel Zeit mit ihren Kindern verbringen wenn diese klein sind. Das muss man sich leisten können. Mein Mann konnte sich nicht einmal die zwei Vätermonate leisten. Wenn Du in Elternzeit gehst wird das Amt, zu Recht, verlangen dass einer von Euch arbeitet. Und 20 Stunden sind nun wirklich nicht viel in der Woche, da bleibt viel Zeit mit dem Kind. Elterngeld wird als Einkommen angerechnet, bis auf das "mehr" was ihr nun durch Deine Arbeit auch habt. Denke ich, den. Elterngeld soll ja ein Teilersatz vom Lohn sein. Ohne Lohn auch kein Ersatzanspruch extra. Aber mit Deinem Job, dem Elterngeld, dem Kindergeld solltet ihr versuchen dann nur mit Wohngeld und Kindergeldzuschlag auszukommen. Das müsste gehen und ihr seid weg von H4. Gibt online Rechner dazu.


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