Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufsparung von Elternzeit

Frage: Aufsparung von Elternzeit

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, leider habe ich es immer noch nicht ganz verstanden!?: Ich habe für das erste Kind drei Jahre Elternzeit vom 3.10.2002 bis zum 3.10.2005 angemeldet. Das zweite Kind wurde am 11.11.2004 geboren und wenn ich es richtig verstehe, kann ich weiteren Erziehungsurlaub für dieses Kind nur bis zu dessen dritten Geburtstag am 11.11.2007 nehmen. D.h.; die zweite Elternzeit dauert nur noch vom Ende der ersten am 3.10.2005 bis zum 11.11.2007. Ich "verschenke" sozusagen die 11 Monate bis zum 3.10.2008 (wenn sich die EZ aufsummieren würde)Ist das das Jahr, welches ich bis zum 8.Geburtstag des zweiten Kindes aufsparen kann bzw. mit Einverständnis meines AG sofort nehmen kann? Und: Muß es genau 1Jahr sein? Vieln Dank für Ihre Hilfe!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, so ist es. Es kann höchstens ein Jahr sein. Wer nur noch 11 Mo. übrig hat kann diese mit Zustimmung des AG hinten dran hängen Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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....also kann ich wirklich pro Kind drei Jahre nehmen!? Gibt es das vielleicht mal irgendwo schwarz auf weiß? Ich habe eine aktuelle Broschüre (Stand 1.1.04)von der Erziehungsgeldkasse, aus der dieser Umstand nicht klipp und klar hervorgeht. Ich weiß schon jetzt, daß mein AG (bzw. die Personalabteilung) das auch nicht verstehen wird, weil ich nach vielen Jahren die erste Schwangere war und ich schon Probleme hatte, vom AG die Gebühren für die SS-Bescheinigung zurückzubekommen.....)


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