Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufsichtspflicht im Kindergarten

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Aufsichtspflicht im Kindergarten

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Kann ich den Vertrag mit einem privaten Kindergarten mit Kinderkrippe fristlos kündigen, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde? Ist die Verletzung der Aufsichtspflicht strafbar, auch wenn nichts passiert ist? Darf eine Kindergartengruppe in der mindestens 1 Kind unter drei Jahre alt ist unbeaufsichtigt gelassen werden (Türe geschlossen, aber nicht zugesperrt)? Der konkrete Fall: Mein Mann brachte unsere Tochter (noch nicht 3 Jahre alt) morgens in den Kiga. Nach 15 minuten kam er nochmal zurück, da er vergessen hatte zu sagen, dass er unsere Tochter an diesem Tag früher als gewohnt abholen wollte. Die Kinder waren alle alleine im Spielzimmer, drei "ältere" Jungs hatten unsere Tochter in eine Ecke "getrieben" und hänselten sie. Nach einigen Minuten kam endlich die Praktikantin. Als mein Mann unsere Tochter dann zur vereinbarten Zeit mittags abholen wollte (zu dieser Zeit schlafen alle Kinder), fand er sie ganz alleine im Spielzimmer, weinend und ängstlich in einer Ecke. Er wartete noch 10 Minuten, aber niemand kam. Die Erzieherinnen tranken eine Etage höher Kaffee. Er beschwerte sich bei der Leitung, die zwar einräumte dass das wohl nicht in Ordnung gewesen sei, er solle es aber bitte mit den Erzieherinnen klären. Noch eine Frage: zwei Jungs (ca. 4-5 Jahre alt) wurden dort einmal für mindestens 15 Minuten in den Frühstücksraum im Keller "verbannt", da sie etwas angstellt hatten. Dürfen Kinder im Kindergarten gänzlich alleine gelassen werden? Wenn ja wie lange oder unter welchen Voraussetzungen? Können wir den Vertrag fristlos kündigen? Wir haben in die Einrichtung kein Vertrauen mehr. Unserer Tochter blüht wieder richtig auf, seit sie dort nicht mehr hingeht. Vielen Dank und entschuldigung für den langen Text. -anonym-


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, eine fristlose Kündigung ist nur möglich, wenn es nicht zumutbar ist, die ordentliche Kü-Frist abzuwarten. Ob das der Fall ist, muss im Einzelfall entschieden werden. Falls es also wegend er fristlosen Kü vor Gericht geht, kommt es darauf an, wie die Richter die Sache sehen und wie Sie es beweisen können (hier das Hauptproblem). Gruß, NB


Mitglied inaktiv

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Das ist unzumutbar finde ich . Kündige einfach fristlos die Einrichtung müßte sich darauf einlassen, die können froh sein wenn das keine Folgen von Eurer Seite hat.Ich bin echt schockiert da ich selbst als Erzieherin arbeite, sowas hab ich noch nie erlebt. euch alles GUTE


Mitglied inaktiv

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Ich würde fristlos kündigen und dazu schreiben, dass Du Dir vorbehältst, den Vorfall dem Jugendamt und dem Sozialausschuss im Stadt/Gemeinderat zu melden, ggfls. auch der örtlichen Presse. Daran hat die Einrichtung sicherlich kein Interesse!!! Viel Glück, Murmeline


Mitglied inaktiv

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Vielen Dank für die Antworten! Das hat mir sehr geholfen. Wir haben nun fristlos gekündigt und gehen davon aus der Kiga das akkzeptiert . Die haben sicherlich keine Lust auf eine gerichtliche Auseinandersetzung. Wir ja eigentlich auch nicht...


Mitglied inaktiv

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Vielen Dank für die Antworten! Das hat mir sehr geholfen. Wir haben nun fristlos gekündigt und gehen davon aus der Kiga das akkzeptiert . Die haben sicherlich keine Lust auf eine gerichtliche Auseinandersetzung. Wir ja eigentlich auch nicht...


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