Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufsichtspflicht im Kindergarten

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Aufsichtspflicht im Kindergarten

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Sehr geehrte Frau Bader, ich habe folgende Frage an Sie: wann endet die Aufsichtspflicht der Erzieherinnen im Kindergarten - in dem Moment, in dem ich als Mutter den Kindergarten betrete oder wenn ich mit meinem Kind den KiGa verlasse? Im konkreten Fall hat mein 5jähriger Sohn den Kindergarten hinter meinem Rücken allein verlassen, als ich gerade zur Tür hereingekommen war. Die Erzieherin, die zur Aufsicht an der Tür stand, hat ihn nicht aufgehalten und antwortete mir auf meine Vorhaltungen, sie wäre zwar etwas irritiert gewesen, habe aber geglaubt, es sei ok, daß er hinausging. In der Regel dürfen Kinder, die nicht allein nach Hause gehen, unseren KiGa auch nicht allein verlassen. War nun die Aufsichtspflicht über meinen Sohn in dem Moment auf mich übergegangen, als ich den KiGa betrat, oder hätte die Erzieherin eingreifen müssen, da sie als Aufsicht an der Tür stand? Ich muß als Mutter ja wissen, wie weit ich mich auf die Erzieherinnen verlassen kann, auch wenn ich selber im KiGa bin. Für Ihre Antwort danke ich Ihnen schon im Voraus.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Liebe Dorothee, das ist schwierig und es gibt rcehtlich sicher auch keine eindeutige Antwort darauf. Im Zweifel haben Sie als Mutter die Aufsichtspflicht. Wenn also eine Art "Übergabe" statgefunden hat, Sie also von der Erzieherin gesehen worden sind und diese davon ausgehen muss, dass Sie sich ab dem MOment um das Kind kümmern, haben Sie die Aufsichtsopflicht. Alleine das Betreten des KiGa wird da wohl nicht ausreichen, Sie müssen zumind. mal mit der Erzieherin gesprochen haben oder Blickkontakt aufgenommen haben. Gruß, NB


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