Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, folgende Situation: meine Tochter (4J.) spielt mit ihrer Halbschwester (6J.) immer beim Besuch beim Vater (ich bin alleinerziehend) in einem Spielzimmer im ersten Stock, teilweise bei geschlossener Tür. Der Vater sitze derweil mit anderen Failienangehörigen eine Etage tiefer vor dem Fernseher oder macht Ähnliches. Er schaut etwa alle halbe Stunde oder eher seltener bei den Mädchen rein. Die Mädchen haben bereits alleine mit Putzmitteln gespielt, die sie sich im Bad der ersten Etage erklettert haben. Meine Frage: Ist der Vater verpflichtet seine 4jährige Tochter beim Umgang mehr zu beaufsichtigen? Welches Maß an Aufsicht ist verpflichtend. Ich mache mir große Sorgen, aber er meint, er erfülle seine Pflicht völlig ausreichend. Danke für Ihre Mühe. Liebe Grüße Sandra
HAllo, ..und wenn das nicht hilft, muss das JA einschreiten. Gruß, NB
Mitglied inaktiv
Hallo, also ich bin meinem damals 4 Jährigen Kind auch nicht immer hinterhergelaufen und er durfte alleine in seinem Zimmer spielen.. allerdings war das Haus "Kindgerecht". Putzmittel (giftige), Medikamente waren hinter "verschlossenen" Türen. Setzen Sie sich doch einfach mal mit Ihm zusammen und sagen Ihm er soll die Welt aus "kinderaugen" sehen... Da wird er so einiges entdecken... Ich wünsche Ihnen viel Glück und einen einsichtigen Partner (Ex), weil wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist, ist es zu spät. LG heike
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