Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Auflösung bei Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Auflösung bei Elternzeit

Mitglied inaktiv

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hallo, wenn ich 3 jahre elternzeit genommen habe und jetzt nach einem jahr einen auflösungsvertrag unterschreibe, kann ich dann die übrigen 2 jahre ggf. bei einem neuen ag nehmen? vielen dank!!!


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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HAllo, der EU endet und bei einem neuen Ag kann man einen neuen Antrag stellen. Gruß, NB


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