VolkFla
Ich hatte eine Fehlgeburt und bin aktuell noch krank geschrieben. Ich kann nicht mehr zu meiner alten Arbeit zurück (tägliche Erinnerung an den schlimmsten Tag) auch um eine erneute Fehlgeburt zu verhindern. Wir haben uns auf einen Aufhebungsvertrag geeinigt. Droht mir eine Sperre des Arbeitsamtes durch den Aufhebungsvertrag? Was soll im Aufhebungsvertrag stehen um eine mögliche Sperrfrist zu vermeiden? Mit freundlichen Grüßen VolkFla
Hallo, ja, Sie werden eine Sperre erhalten. Die Kündigung geht ja von Ihnen aus und, nicht böse gemeint, ein sachlicher Grund liegt nicht vor Liebe Grüße NB
Ani123
In der Regel gibt es bei Aufhebungsvertrag auch eine Sperre von 3 Monaten. Eine Ausnahme kann sein, Sie können nachweisen, dass sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr dort arbeiten können. Dafür brauchen sie eine Schriftstück vom Arzt, der das bestätigt. Handelt es sich nur um den Arbeitsplatz an sich oder um den Beruf?
cube
En Aufhebungsvertrag ist idR die Zustimmung zu einer Kündigung, die ansonsten so nicht durchgehen würde. Also ja - theoretisch würde das eine Sperre nach sich ziehen. Du solltest also gut begründen können, warum dieser notwendig war bzw. alle anderen Alternativen nicht tragbar gewesen wären. Manche Sachbearbeiter sind da gutmütig - andere nicht.
cube
Es tut mir sehr leid für dich, dass du eine FG hattest. Ich muss aber leider auch sagen, dass ich deinen Grund "Job erinnert mich an die FG" nicht für ausreichend halte, um eine Sperre aufzuheben. Die psychische Belastung nach einer FG wäre eher geeignet für eine AU und ggf. Therapie. Manche Frauen haben 2 oder auch 3 FG´s bevor es dann klappt. In den ersten 3 Monaten einer Schwangerschaft ist die Gefahr einer FG besonders hoch und gar nicht so ungewöhnlich. Du müsstest dann ja im Zweifel jedesmal den Job kündigen, solltest du zB nochmal eine FG haben. Ich denke, du solltest eher mit deinem Arzt darüber sprechen, wie du damit besser klar kommen kannst, als dir jetzt noch den zusätzlichen Stress einer Arbeitslosigkeit, Jobsuche etc aufzubürden. Gefährdung der Schwangerschaft durch den Job werden idR dann durch ein BV gelöst oder die Zuweisung anderer Aufgaben.
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