Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufhebungsvertrag

Frage: Aufhebungsvertrag

Lina5.3.

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Hallo, Ich bin bis 17.9 in EZ,danach wäre ich gerne an meinen alten Arbeitsplatz zurückgekehrt. Durch Corona sind die Umsatzzahlen zurück gegangen.Mein AG wollte mich in eine andere Filiale versetzen.Nur leider lohnt sich der Weg finanziell nicht.Jetzt soll ich einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.Mein resturlaub und Überstunden bezahlt er mir aus.Dadurch werde ich doch für 3 Monate beim ALG1 gesperrt oder?Kann mein Chef mich nicht nach Ablauf der EZ kündigen?ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll. Vielen Dank.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, Frage ist, ob Sie lt Vertrag in die andere Filiale versetzt werden dürfen - meistens ist das im Vertrag geregelt. Dann muss nicht der Ag kündigen sondern Sie, da Sie den Vertrag nicht mehr erfüllen können. Ob Sie gesperrt werden, entscheidet der Sachbearbeiter. Hier liegen ja aber logische Gründe für die Kündigung vor, sodass es durchaus sein kann, dass sie nicht gesperrt werden. Haben Sie Ihre Elternzeit den jetzt schon voll ausschöpft? Könnten Sie nicht noch in Elternzeit gehen und währenddessen woanders in Teilzeit arbeiten? Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Wieso soll er dir kündigen. Er hat dir doch einen Ersatz Arbeitsplatz angeboten. Das du den nicht willst, ist nicht sein Problem


Felica

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Wenn dich an das AA, schildere denen die Lage. Je nachdem gibt es dann keine Sperre. Aber erst mit dem AA abklären, dann danach unterschreiben.


cube

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Wenn in deinem Vertrag steht, dass du nach Bedarf an verschiedenen Orten eingesetzt werden kannst, hat der Ag korrekt gehandelt. Er hat dir einen anderen Arbeitsort angeboten statt dir einfach zu kündigen aus betriebsbedingten Gründen - was er nach der EZ kann (innerhalb der EZ nur mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde). Entweder Aufhebungsvertrag oder du musst selber kündigen. Letzteres wird eher zu einer Sperre beim ALG führen als ein Aufhebungsvertrag, den du erklären kannst.


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