Lela-bobbel
Hallo Frau Bader, ich befinde mich zur Zeit in Elternzeit für mein erstes Kind und werde noch in dieser Elternzeit mein zweites Kind zur Welt bringen. Mein Arbeitgeber ist nun auch leider einer von der netten Sorte, der mich nun deshalb loswerden möchte (zur Not mit allen Mitteln) und hat mir einen Aufhebungsvertrag angeboten. (Die Variante den Aufhebungsvertrag nicht zu unterzeichnen steht für mich nicht zur Diskussion, da ich nach dem letzten (in manchen Dingen doch sehr aufschlussreichen) Gespräch mit meinem Chef mit dieser Firma und Personen endgültig abschließen möchte. Ich habe nun nach einigen Konditionsverhandlungen unter anderem eine sehr gute Abfindung und die Formulierung des Zeugnisses ausgehandelt und eine Sperrfrist wird durch eine Klausel vermieden, dass es mir aufgrund der fehlenden Kinderbetreuungsmöglichkeit nicht möglich ist Vollzeit zu arbeiten und der AG mir keine Teilzeit anbieten kann). Der Aufhebungsvertrag wird zum Ende des Mutterschutzes für das 2te Kind wirksam. Ich habe aber nun noch ein paar Unklarheiten für die Zeit danach und wüsste gerne, wie ich da vorgehen muss. Ich möchte auf jeden Fall das erste Jahr Zuhause bleiben und nicht arbeiten, da ich mit Baby, Kleinkind und mit einem auf meinem Studium aufbauendem Fernstudium erstmal genug zu tun haben werde. Danach stünde ich dem Arbeitsmarkt zumindest in Teilzeit wieder zur Verfügung. Wie funktioniert das nun: a) Melde ich mich jetzt arbeitssuchend zum Ende des ersten Lebensjahres des Kindes und nach Aufhebung des Vertrags (Ende MuSchu) arbeitslos und beziehe im ersten Jahr ALG1 in voller Höhe + 300€ Sockelbeitrag vom Elterngeld auch wenn ich dem Arbeitsmarkt wegen Kinderbetreuung nicht zur Vefügung stehe? b) Melde ich mich jetzt arbeitssuchend zum Ende des ersten Lebensjahres des Kindes und nach Aufhebung des Vertrags (Ende MuSchu) arbeitslos und beziehe im ersten Jahr Elterngeld und habe anschließend noch einen Anspruch auf ALG1? c) Melde ich mich jetzt arbeitssuchend zum Ende des ersten Lebensjahres des Kindes und nach Aufhebung des Vertrags (Ende MuSchu) arbeitslos und beziehe im ersten Jahr Elterngeld und habe anschließend KEINEN Anspruch auf ALG1? (In dem Fall würde ich das Elterngeld splitten). d) Beziehe ich 1 Jahr lang Elterngeld und melde ich mich erst dann 3 Monate vor Ende des Elterngeldbezugs arbeitssuchend und nach dem Ende des Elterngeldbezugs Arbeitslos und bekomme dann ALG1? e) Beziehe ich 1 Jahr lang Elterngeld und melde ich mich erst dann 3 Monate vor Ende des Elterngeldbezugs arbeitssuchend und nach dem Ende des Elterngeldbezugs Arbeitslos und bekomme KEIN ALG1? (In dem Fall würde ich das Elterngeld splitten). Und zu der/den funktionierenden Variante/n: Wie wirkt sich das dann jeweils auf die Beitragszahlung zur Krankenversicherung aus? Hat die Abfindungszahlung (Einmalbetrag) hierauf Auswirkungen und welche? Kann ich bei allen funktionierenden Varianten einen Bildungsgutschein von der Arbeitsagentur bekommen? (die geplante Weiterbildung wäre förderfähig, Teilzeitarbeit wäre in der neuen Arbeitsrichtung eher möglich) Falls diese Informationen benötigt sind: Ich habe vorher 6 Jahre lang durchgehend sozialversicherungspflichtig gearbeitet und wäre dann insgesamt 17 Monate in Elternzeit gewesen für mein erstes Kind und anschließend hätte ich 12 Monate Elterngeld bezogen ohne Arbeitsstelle für das zweite Kind. Ich hoffe ich habe mich in meinem Roman nicht zu verwirrend ausgedrücktund dass sie mir meine Fragen beantworten können.
Hallo, bitte lesen Sie die Hinweise. Sie wünschen eine ausführliche Einzelberatung - das sprengt das Forum! Ich kann Ihnen nur allgemeine Antworten auf allgemeine kurze Fragen geben. Ansonsten kann ich Ihnen anbieten, entgeltlich über meine private E-Mail zu antworten. Oder suchen Sie einen Kollegen vor Ort auf. Liebe Grüsse, NB
Lina_100
Sie sollten das nicht ohne anwaltliche Beratung machen. Ohne AG keine Elternteit. Ohne Kinderbetreuung kein ALG 1. ALG 1 nur anteilig, wie Die aufgrund gesicherter Betreuung dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Ist die Abfindung zu hoch droht u. U. Auch eine Sperre oder Anrechnung. Stimmen Sie in der SS, im MuSch oder in der EZ der Aufhebung zu kann auch deshalb eine Sperre drohen, da Sie unkündbar sind.
CKEL0410
bekommst du elterngeld? das kann auch probleme mit der abfindung geben! sowas nicht ohne anwalt machen!!
Lela-bobbel
Der Aufhebungsvertrag wurde mit anwaltlicher Unterstützung erstellt. Darum geht es ja nicht. Ich hatte ja geschrieben, dass der Aufhebungsvertrag nicht zur Diskusson steht, sondern nur die Frage ist, wie ich jetzt weiter verfahren muss, also wann ich mich wie beim Arbeitsamt melden muss, wenn ich erst nach 1 Jahr wieder zur Verfügung stehen kann und OB und wann ich mit ALG rechnen kann und wie das dann mit den Krankenkassenbeiträgen für das erste Jahr läuft. Dass ich dann keine "Elternzeit" im eigentlichen Sinne habe ist mir bewusst - Elterngeldanspruch habe ich aber trotzdem, das sind ja 2 Paar Stiefel.
Mitglied inaktiv
Bist du dann familienversichert? Weil in Elternzeit wärst du ja auch kranken- und rentenversichert. Das fällt ohne AG auch weg. Persönlich würde ich zumindestens die zeit wo du Elterngeld beziehst den AG "offiziell" behalten. Er hat dadurch keien Nachteile oder Kosten, und du mußt nicht dahin und kannst in Ruhe schauen.
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