Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufhebungsvertrag trotz Schwangerschaft ?

Frage: Aufhebungsvertrag trotz Schwangerschaft ?

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Hallo liebe Frau Bader ! Ich bin mit einer 30 Monate alten Tochter 30h/Woche berufstätig (keine Elternzeit mehr, da bei der Geburt noch die alte Regelung mit 19 (?) Stunden galt). Meine Abteilung (einer Bank) wird nun aufgelöst und ich habe mir einen Aufhebungsvertrag erbeten. Dieser paßt sehr gut in meine Lebensplanung - die Arbeit hat mich seit meiner Rückkehr (vor 17 Monaten) fast krank gemacht (Mobbing etc.), ich wollte also schon lange da raus und die Abfindung ist recht großzügig bemessen, da ich schon 8 Jahre im Unternehmen bin. Was keiner weiß: ich bin erneut schwanger (erst ganz, ganz frisch). Ich habe den Aufhebungsvertrag noch nicht in den Händen, aber schon gehört, daß sie mich - fristgerecht - erst zum 30.06.2003 gehen lassen wollen. Wenn ich eine fristlose Aufhebung wählen würde, hätte das von der Vertragsgestaltung her gravierende finanzielle Nachteile. Nun wird es wohl aber schwierig werden, die Schwangerschaft bis Ende Juni versteckt zu halten. Fragen: 1. Kann der Arbeitgeber einen einmal geschlossenen Aufhebungsvertrag widerrufen, wenn meine Schwangerschaft bekannt wird ? 2. Darf ich als Schwangere überhaupt solche Verträge schließen? 3. Kann der Arbeitgeber mich zwingen, die Schwangerschaft offiziell zuzugeben oder kann ich einfach bis zum Schluß - sogar mit dickem Baby-Bauch - behaupten, ich wäre nicht schwanger (bei einer Einstellung darf man ja auch "lügen"). Hintergrund ist, daß ich gehört habe (nur "Buschfunk"), daß schwangeren Kolleginnen - auch auf ihren Wunsch hin - keine Aufhebungsverträge angeboten werden, um die Abfindung zu sparen >> "wo sich ja schließlich das Problem bald von selbst erledigt"... !! Ich hoffe wirklich sehr, Sie können meine Befürchtungen zerstreuen und ich bin mit Annahme des Vertrages "auf der sicheren Seite". Vielen Dank und freundliche Grüße ! Manuela


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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HAllo, so ausführlich darf ichhier nicht antworten-dass wäre eine Rechtsberatung. Bitte lesen Sie die Hinweise. Ein Rat ist nur kostenpflichtig unter meiner e-mail möglich. Gruß, NB


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