Mitglied inaktiv
Wenn der Arbeitgeber sein KleinstUnternehmen mit 2 Mitarbeitern ohne Insolvenz schließt und Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich einig sind, ist es dann sinnvoller sich als Schwangere und zusätzlich noch in Elternzeit befindende Angestellte sich mit Zulassung des Regierungspräsidium vom Arbeitgeber kündigen zu lassen oder einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben? Das Unternehmen schließt ja sowieso, die Bearbeitung beim Präsidium dauert lange und dann muss ja noch die Kündigungsfrist eingehalten werden und in dieser ganzen Zeit kann der AN keine Arbeitslosengeld bekommen, da ja nicht gekündigt werden kann ohne Zulassung des Präsidiums. Welche Nachteile hat ein Aufhebungsvertrag für den Arbeitnehmer und welche für den Arbeitgeber und gibt es dann schneller Arbeitslosengeld? Vielen Dank.
Hallo, ich meine auch, dass da das Gewerbeaufsichtsamt zuständig ist - unabhängig von der Art der Tätigkeit. Nicht bei einem Aufhebungsvertrag. Liebe Grüße NB
Mitglied inaktiv
Das Gewerbeaufsichtsamt muss meines Wissens auch bei Betriebsschließung der Kündigung bei Schwangerschaft zustimmen. Was Du mit "Regierungspräsidium" meinst, weiß ich nicht. Normalerweise stimmen die dem aber bei Betriebsschließung natürlich zu, was sollten sie auch sonst tun... Bei einem Aufhebungsvertrag würde ich mit der Arbeitsagentur vorher klären, dass es nicht zu einer Sperre beim ALG I kommen kann dadurch. Man kann es ja erklären und letztendlich ist es von Dir unverschuldet, dass Du arbeitslos wirst, egal ob durch Kündigung oder Aufhebung. LG Lilly
Mitglied inaktiv
Hallo. Danke für deine Antwort. Da es sich um eine Heilmittelerbringerpraxis handelt, gibt es kein Gewerbe oder einen Eintrag ins Handelsregister. Heilmittelerbringer sind Physiotherapeuten und Ergotherapeuten und Logopäden und Podologen. Das sind dann sogenannte Freiberufler. Darum ist für uns das Regierungspräsidium zuständig. Allem Anschein nach muss das aber nur über das Präsidium laufen, wenn die Parteien AG und AN nicht einig sind. Aber warum nicht.? Die Schließung ist ja ,der schlechten Rahmenbedingungen von Heilmittelerbringern wegen, unausweichlich geworden und sinnvoll bevor es noch schlimmer wird. Also machen wir wohl einen Aufhebungsvertrag.
Ähnliche Fragen
Hallo liebe Frau Bader ! Ich bin mit einer 30 Monate alten Tochter 30h/Woche berufstätig (keine Elternzeit mehr, da bei der Geburt noch die alte Regelung mit 19 (?) Stunden galt). Meine Abteilung (einer Bank) wird nun aufgelöst und ich habe mir einen Aufhebungsvertrag erbeten. Dieser paßt sehr gut in meine Lebensplanung - die Arbeit hat mich sei ...
Hallo, Ich habe von meinem Arzt ein individuelles Beschäftigungsverbot erhalten. Bin auf 450€ Basis in einer Backstube beschäftigt. Heute rief meine Chefin an und möchte, dass ich ihr zum 1.3.2015 einen Aufhebungsvertrag unterzeichne, da sie sonst über 10 Mitarbeiter beschäftigt, was sich wohl laut Aussage bei einer evtl. Kündigung anderer Mi ...
Hallo, Ich bin in der 12 Woche schwanger und habe einen Aufhebungsvertrag bekommen da meine Chefin es nicht eingesehen hat das ich mich krank schreibe oder ein BV bekomme. Ich hab eine Ausbildung als Friseurin gemacht und wollte mich wegen körperlicher Belastung krankschreiben lassen weil ich Zwillinge bekomm. Ich muss Ja aufs Arbeitsamt und das ...
Hallo meine Freundin arbeitet seit einerhalb Jahren bei einem 450€ Minijob. Sie ist jetzt in der 8 Woche schwanger. Hat dies jetzt in diesen Minijob angegeben und jetzt verlangt der Arbeitgeber das sie einen Aufhebungsvetrag macht bzw sie selbst kündigt. Darf er sowas überhaupt verlangen und ist dies sinnvoll? Mit freundlich Grüße
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich gerade im 2. Jahr der Elternzeit, welche laut Antrag im Februar 2019 enden würde. Auf meinen Wunsch hin stimme ich gerade mit meinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag ab, da es aufgrund der Anfahrtszeiten für mich mit Kind keinen Sinn macht zurückzukehren. Idee war, dass ich mich noch vor Ende der Elternzeit ...
Sehr geehrte Frau Bader, Wir haben eine Zusage für einen Kindergartenplatz zu Mitte Oktober diesen Jahres. Der Vertrag mit dem Träger läuft Ende September aus. Mit der Tagesmutter wurde ein befristeter Vertrag geschlossen bis Sommer 2026. Dem Kindergartenplatz im Oktober haben wir vertraglich abgeschlossen und bei der Tagesmutter schriftlich mi ...
Sehr geehrte Frau Bader, anbei schreibe ich Ihnen, da ich einige Fragen hätte. Derzeit befinde ich mich in Elternzeit bis zum 26.02.2026. Mein Mann und ich planen dieses Jahr ein zweites Kind. Beim ersten Kind habe ich ein sofortiges Beschäftigungsverbot erhalten, da ich beim Hals-Nasen-Ohren Arzt arbeite. Meine Fragen ...
Mein Arbeitgeber hat versucht mich zu kündigen im Dezember 2024 aufgrund Betriebsschliesung und Auflösung der GmbH. Als ich ihn mitgeteilt habe , dass ich schwanger bin hat er die Kündigung als unwirksam erklärt. Mein Arbeitsvertrag ist unbefristet. Ich habe nun einen Änderungsantrag / Aufhebungsvertrag erhalten der den Vertrag zum 31.05.2025 bee ...
Hallo Frau Bader, ich versuche mein Glück bei Ihnen:) 2023 kam mein erster Sohn zur Welt. Zu Beginn meiner Schwangerschaft wurde ich aufgrund meiner Tätigkeit als Dentalhygienikerin direkt ins BV geschickt. Im November 2024 entschied ich mich als Minijoberin bei meiner Arbeitgeberin freitags für 4h zu arbeiten. Nun bin ich erneut schwan ...
Guten Tag Frau Bader. Meine Frau ist als Tierärztin im Beschäftigungsverbot, da sie noch stillt. Zuvor war sie während der Schwangerschaft ebenfalls im Beschäftigungsverbot. Jetzt war der Plan, dass sie im Sommer abstillt (unsere Tochter ist dann ein Jahr) und wieder in Teilzeit arbeitet und mit Elterngeld Plus aufstockt. Eigentlich war ...
Die letzten 10 Beiträge
- Elternzeit falsch bei Krankenkasse gemeödet
- Elternzeit falsch bei Krankenkasse gemeödet
- Teilzeit in Elternzeit
- Bv
- BV
- Erfrage aber kein RUB… an alle
- unpfändbaren Zuschlägen im Beschäftigungsverbot bei laufender Insolvenz
- Kauf von einem Inseminationskatheter IUI
- Impfung RSV
- Elternzeit - wie oft verlängern?