NinaBauch
Guten Tag Frau Bader, ich befinde mich gerade im 2. Jahr der Elternzeit, welche laut Antrag im Februar 2019 enden würde. Auf meinen Wunsch hin stimme ich gerade mit meinem Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag ab, da es aufgrund der Anfahrtszeiten für mich mit Kind keinen Sinn macht zurückzukehren. Idee war, dass ich mich noch vor Ende der Elternzeit arbeitslos melde und hier vor Ort etwas suche. Nun bin ich - ein wenig unverhofft - wieder schwanger. Für ein potenzielles Elterngeld sind die Bedingungen ja ohnehin schlecht, oder? Könnte es trotzdem Sinn machen den Vertrag zu schließen, oder ist das riskant? Herzlichen Dank für Ihr Feedback, ich hoffe sie können meinen Fall nachvollziehen.
Hallo, Sie können doch vorgehen wie geplant u sich arbeitssuchend melden, es sei denn, Sie bekommen ein generelles BV Liebe Grüße NB
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