Mitglied inaktiv
Sehr geehrte Frau Bader, ich habe vor 3 Wochen mein zweites Kind bekommen (im EU für das erste) und bei meinem AG die vollen 3 Jahre EU beantragt. Jetzt bekomme ich von ihm einen Aufhebungsvertrag zugeschickt (Begründung: Ich würde ja sowieso nicht an meinen Arbeitsplatz zurückkehren wollen, da die Fa. ihren Sitz verlegt hat und die Entfernung zu weit wäre). Ich würde aber am liebsten nicht unterschreiben. Nun meine Frage: Kann der AG mich zur Unterschrift zwingen? Welche Nachteile habe ich in meinem weiteren EU wenn ich unterschreibe? Vielen Dank Bettina
Liebe Bettina, ich würde auf keinen FAll unterschreiben. Wenn das mit der Firmenverlegung stimmt und sder AG IHnen keinen Arbeitsplatz anbieten kann, muss er Ihnen kündigen. Diese Kündigung wird von der Aufsichtsbehörde überprüft. Wenn Sie alerdings der Ansicht sind, dass Sie tatsächlich nicht zurückkehren werden, rate ich Ihnen, eine gute Abfindung herauszuhandeln (man rechnet ein Gehalt pro Betriebsjaht). Aber beachten Sie bei der Rechnung, dass Sie evtl. 12 Wo. beim Arbeitsamt gesperrt sind, falls Sie Arbeitslosengeld beantragen (und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen müssen). Wenn Sie den Vertrag unterzeichnen, sind Sie nicht mehr im EU, genießen also auch nicht mehr die Vorteiel wie z.B. beitragsfreie KK (dass aber wieder über Arbeitsamt). Ich hoffe, Sie verstehen was ich meine, weil ich es nur kurz beschrieben habe. Gruß, NB Gruß, NB
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