Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufhebungsvertrag nach der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Aufhebungsvertrag nach der Elternzeit

Berlinerin_2016

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Guten Tag, ich habe einen Aufhebungsvertrag vorgelegt bekommen. Ich hab im September 2014 meine unbefristete Stelle angetreten und wurde etwas später schwanger. Kurz vor Probezeitende wurde mir die Kündigung ausgesprochen. Diese musste auf Grund der Schwangerschaft zurück genommen werden. Nach Mutterschutz und Elternzeit bin ich seit 29.07. wieder Arbeitnehmer, allerdings aktuell im Urlaub, der aus dem letzten Arbeitsjahr bestand. Gestern wurde mir ein Aufhebungsvertrag vorgelegt, der mir als schmackhaft verkauft wurde, da ich mich ja eigentlich noch in Probezeit befinden würde. Ist dem so? Verlängert sich die Probezeit durch die Schwangerschaft? Kann ich jetzt einfach gekündigt werden?


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, da der Vertrag zwischendrin ruht verlängert siich die Probezeit. Liebe Grüße NB


Sternenschnuppe

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Nein, die Probezeit ist durch. Auf keinen Fall unterschreiben wenn Du noch keinen neuen Job hast. Beim Arbeitsamt gibt es eine Sperre. Dann soll der AG kündigen fristgerecht und Dich bezahlt freistellen. Auch da wird das Arbeitsamt auffordern eventuell Kündigungsschutzklage einzureichen. Lass Dich beim Amt genau beraten und lass es Dir schriftlich geben was Du nun machen kannst.


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