Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufhebungsvertrag gleich nach der Elternzeit

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

zur Vita

Frage: Aufhebungsvertrag gleich nach der Elternzeit

Polizeimaus

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Hallo Fr. Bader, Ich habe eine Frage... Ich befinde mich seit Mai 2015 im Beschäftigungsverbot und bis Dez 2019 in Ez (2 Schwangerschaften ;27.10.15 / 7.7.17 somit EZ je 2 Jahre ) Ich müsste jetzt ab dem 9.12 wieder anfangen, da ich aber nur Ärger und Stress Streit mit meinem Arbeitgeber habe und der auch null Familienfreundlich ist zwecks Arbeitszeiten ... möchte ich kündigen!!! Nu hat er mir heute mitgeteilt das er mir auch alternativ ein Aufhebungsvertrag anbieten kann... Ich Wäre danach aufjedenfall erstmal Arbeitslos !!! Kann auch noch nicht arbeiten, aus psychischen Gründen (OP im April 18) Bekomme ich überhaupt Arbeitslosengeld ? Bzw erkennt das Arbeitsamt den Aufhebungsvertrag überhaupt an ??? Sperre wäre mir erstmal egal ( habe momentan auch keine Einnahmen durch elternzeit) Ich würde mich riesig freuen über ne Antwort um einfach weiter zu wissen was ich machen muss Lg J.


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, die Frist zur Kündigung ist schon verstrichen, somit bleibt nur der Aufhebungsvertrag. Ob Sie gesperrt sind hängt davon ab, wie gut Sie der Agentur f Arbeit nachweisen können, dass es nicht mehr zumutbar war. ArBeld 1 bekommen Sie grds trotzdem. Liebe Grüße NB


Mitglied inaktiv

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Für selbst kündigen zum Ende bist du eh zu spät. Frist 3 Monate ALG Sperre muss nicht unbedingt sein, hast ja Gründe


Felica

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weit aus besser wäre es die EZ zu verlängern und zwar schleunigst. den solange du in EZ bist, wärst du weiterhin krankenversichert. Um ALG1 zu bekommen müsstest du erst einmal wieder arbeitsfähig sein.


Polizeimaus

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EZ werde ich definitiv nicht verlängern ! Will ja dann auch wieder arbeiten gehen, aber dann erstmal nur auf 450€ oder Teilzeit ... Meine kleine ist erst 2 und für sie habe ich noch kein Kindergartenplatz bekommen ... Der Arbeitgeber macht mir nur Stress und ich will einfach nur noch frei sein !!!! Das ist denn schon mal der erste Anfang um den Kopf frei zu bekommen ... Ich will ja auch nicht ewig ALG bekommen


cube

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ALG würdest du bekommen (ob mit oder ohne Sperre hängt vom Sachbearbeiter ab bzw. wie gut du begründen kannst, das es dort für dich einfach unmöglich war) - allerdings jetzt nur fiktives auf Grund der langen EZ. D.h. maßgeblich ist dann nicht mehr dein letztes Gehalt, sondern ein fiktives Einkommen auf Basis deines erlernten Berufes. Und das kann deutlich! weniger sein als dein Gehalt zuletzt betragen hat. Noch weiter verringern wird sich das, wenn du angibst, nur TZ bzw. 450-Euro Basis arbeiten zu wollen. Denn das ALG wird natürlich nur für die Std bezahlt, die du auch arbeiten gehen würdest. Und ganz wichtig!!! Du hast noch gar keinen Kita-Platz - und bist damit nicht arbeitsfähig. Ohne Arbeitsfähigkeit kein ALG. Bzw. bis zum 3. LJ wäre vorrangig erst der KV zuständig dafür, dir Betreuungsunterhalt bis zu zahlen.


Felica

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Und warum schließt dich EZ und arbeiten aus ? Man darf in der EZ bis zu 30 std die Woche arbeiten, übrigens auch woanders. Ohne kinderbetreuung hast du aber keinen Anspruch auf Alg1. Ohne EZ keine Krankenversicherung. Aber da wiederholen wir uns hier. Ich vermute mal dir sind die kompletten Bedingungen unbekannt weshalb ich dir zu einer umfangreichen Beratung vor Ort raten würde. Den mit den ganzen kleckerbeitragen und deinen Wissenslücken kann dein Plan nur schief gehen.


Polizeimaus

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Ich natürlich schon beim Arbeitsamt angefragt nach einen Termin .... der wird mir zugesendet ! Ich will dich mal sehen wenn dein Arbeitgeber dich 4 Jahre lang in deiner Elternzeit versarscht die Geld abzieht und dann fürs 2 Kind kein Mutterschutzgeld zahlen will und nu auch kein Urlaubsanspruch gibt ... all das musste ich in den 4 Jahren einfordern einklagen ect !!! Und unterandern hatte ich ne OP mit der ist Psychisch nicht klar komme !!! Somit habe ich kein Bedarf bei so einen Arbeitgeber arbeiten ... ohne hin würde er mir kein weitere Jahr EZ geben !!! Also bleibt mir erstmal nur das Arbeitsamt... An alle anderen Vielen dank für die Antworten!!!


Felica

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1. Brauchst du seine Zustimmung nicht um EZ zu verlängern 2. Kannst du in der EZ auch bei einem anderen AG arbeiten 3. Solange du nicht arbeitsfähig bist, egal ob wegen OP oder mangelhafter kinderbetreuung hast du keinen Anspruch auf ALG1 4. Statt hier thread 6, 7 oder 8 zu eröffnen mit kleckerinfos wäre es besser vor Ort mit allen Fakten eine Beratung zu nutzen, also auch vorliehebdd Verträge usw. 5. Kein AG ist perfekt, sind auch nur Menschen. Davon ab gibt es immer 2 Seiten. 6. Kurz vor knapp sich um solche Dinge zu kümmern ist immer Mist.


misses-cat

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Wenn du fürs letzte Kind zwei Jahre Elternzeit genommen hast kann er dir für dieses Kind das dritte Jahr nicht ablehnen


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