Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufhebungsvertrag - Kündigung, trotz Einstellung neuer Mitarbeiter?

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Aufhebungsvertrag - Kündigung, trotz Einstellung neuer Mitarbeiter?

Mitglied inaktiv

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Guten Tag, ich habe eine lange Betriebszugehörigkeit, davon die letzten Jahre in Teilzeit wegen Familienzuwachs. Habe eine flexible Arbeitszeitgestaltung und Home-Office. Jetzt wurde die Abteilung in eine andere Stadt ausgelagert. Meine Tätigkeit ist nicht Standortgebunden und kann von meinem alten Standort sowie aus meinem Home-Office weiter ausgeführt werden. Für den neuen Standort wurden bereits neue,jüngere und günstigere Mitarbeiter eingestellt und mir ein Aufhebungsvertrag angeboten. Begründung: Verlegung der Abteilung. Habe ich einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung? Kann man mir kündigen und gleichzeitig neue, jüngere und günstigere Mitarbeiter einstellen? Lohnt sich eine Kündigungsschutzklage einzureichen? Abfindung/Freistellung wurde angeboten. Mir ist jedoch klar, dass ich aufgrund meines Alters keinen gleichwertigen Job mit den jetzigen Rahmenbedingungen finden werde. Zumal droht mir bei der Aufhebung eine 3monatige Sperre und muß meine Krankenversicherung selbst tragen. Sodaß von der Abfindung die ebanfalls noch versteuert werden muß nicht viel bleibt. Was wäre eine gerechte Abfindung? Können Sie mir einen Rat geben was ich machen soll? Habe ich einen Anspruch auf meinen Job? Besten Dank und lieben Gruß Knoermelmama


Lina_100

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Hallo, lass dich ohne vorherige anwaltliche Beratung auf keinen Fall zu einem Aufhebungsvertrag drängen und lass bei einer Kündigung diese rechtzeitig (sofort) anwaltlich prüfen. Frau Bader kann dir aus der Ferne und hier im Forum nur allgemeine Hinweise geben. Im Gegensatz zu Frau Bader haftet ein Anwalt für seine Beratung und muss dich konkret auf deine Situation bezogen und nicht nur allgemein richtig beraten. Ob du ihn dann weiter beauftragst kannst du dann ja nach dem Erstgespräch entscheiden. Nach deiner Schilderung, langer Betriebszugehörigkeit und einem evtl. Arbeitsplatzverlust/einer Aufgabe kann ein evtl. Schaden ja beträchtlich sein. Die Erstberatungsgebühr bei Verbrauchern ist auf € 190 und Auslagen (i. d. R. Pauschale von € 20) plus Umsatzsteuer beschränkt. Keine andere Vergütungsvereinbarung unterschreiben! Viele Grüße Lina


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