Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Aufhebungsvertrag!!! Gern an alle!!!

Nicola Bader

 Nicola Bader
Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Aufhebungsvertrag!!! Gern an alle!!!

Mitglied inaktiv

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Hallo Frau Bader, Hallo an alle! Heute habe ich auch mal eine Frage: Wenn man einen Aufhebungsvertrag unterschreibt, in wie fern bekommt man dann Stress mit dem Arbeitsamt? Sperrfristen? Kein ALG? Oder ist es ganz einfach eigentlich, dass sich nur der Arbeitgeber rechtfertigen muss, warum!? Bin dankbar für jede Antwort. Grüße, *Linda*


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kommt auf den Inhalt und den Grund für den Aufhebungsvertrag an. Der übliche Aufhebungsvertrag fällt dem Arbeitnehmer regelmäßig beim Arbeitsamt auf die Füße: Hier wird nämlich eine Sperrfrist verhängt. Das schmerzt, weil es dann bis zu 12 Wochen kein Geld vom Arbeitsamt gibt. Auch kann die Leistungsdauer gekürzt werden. Und es kann noch schlimmer kommen: Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, ordnet das Arbeitsamt das Ruhen der Leistungsbezüge an, so dass ein großer Teil der Abfindung auf das Arbeitslosengeld anzurechnen ist. Lassen Sie sich von einem Kollegen vor Ort vor Unterschrift beraten. Liebe Grüsse, NB


Mitglied inaktiv

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Es kommt immer auf die Gründe für den Aufhebungsvertrag an. Aber eigentlich kann man grundsätzlich von einer Sperrfrist beim Arbeitsamt ausgehen. Im Übrigen musst du dich als Arbeitnehmerin gegenüber dem Amt äußern, wie, wann und warum es zu dem Aufhebungsvertrag gekommen ist. Ist ein sehr ausführlicher Fragebogen. Gruß Arlett


Mitglied inaktiv

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Hallo, danke für die Antwort. Ich habe leider so ein Ding unterschrieben, aber ohne zu wissen das es ein Aufheb.vertrag ist. Hört sich zwar blöd an, aber es standen alle Punkte drin, die mir ein Anwalt gesagt hat. AG hat mir gekündigt weil ich nach Elternezeit nicht wieder dort arbeiten kann. Weil ich damals daweg gezogen bin. ca. 100km. Hab echt Angst das das beim Amt stress gibt. Kann mich nicht privat bei einer Krankenkasse versichern. Von welchem Geld den auch??? Grüße *linda*


Mitglied inaktiv

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Wenn du weggezogen bist (vor allem so weit) und deswegen einen Aufhebungsvertrag geschlossen hast, gibt es keine Sperre. Selbst wenn du aus diesem Grunde selbst gekündigt hättest, hätte es keine gegeben. Gruß Arlett


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