Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader, ich habe bei meinem jetzigen AG EZ für 2 Jahre beantragt. Ich habe lt. Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Monatsende. Gilt diese Kündigungsfrist auch im Rahmen der EZ? Welche Nachteile habe ich, wenn ich während der EZ eine neue Stelle antrete und einen Aufhebungsvertrag mit meinem bisherigen AG abschließe? Gibt es Kürzungen / Sperren beim Arbeitsamt? Ab wann habe ich ANspruch auf eine Abfindung? Wird diese beim ALG angerechnet? Vielen DAnk. VG Schnecke14
Hallo, Sie können zum Ende der EZ mit Frist 3 Mo., ansonsten mit den gesetzl. Fristen kündigen. Wenn Sie einen neue Stelle antreten wollen geht das nach Kündigung-damit endet die EZ oder in TZ (bis zu 30 Std), wenn der alte AG zustimmt. Dann wird der Verdienst auf das EG angerechnet Liebe Grüsse, Nb
Mitglied inaktiv
Hi, das mit der Kündigungszeit weiß ich nicht, aber warum arbeitest Du nicht schon beim neuen AG mit Zustimmung des anderen AG? Würde da erst mal auf Minijobbasis hingehen, um zu sehen, ob es das ist, was es verspricht... Abfindung ist reine Verhandlungssache und kein "Muß"... Notfalls vors Arbeitsgericht gehen... Wenn Du allerdings selbst kündigst, bin ich mir gar nicht sicher, ob der Arbeitsrichter da einer Abfindung zustimmen würde... LG Peeka
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