Marion82
Hallo, mein Elterngeldbezug endet im Januar 2020. Ab Februar wollte ich wieder in Teilzeit arbeiten. Da ich ein gutes Jobangbot bekommen habe, möchte ich den Arbeitgeber wechseln. Der neue AG möchte mich aber schnellstmöglich. Nun kommen nur 2 Varianten für mich in Frage: entweder von meinem Sonderkündigungsrecht zum Ende der Elternzeit mit 3 Monaten Gebrauch machen oder um einen Aufhebungsvertrag zu bitten (da ich eine längere Kündigungsfrist als 3 Monate habe). Wirkt sich ein Aufhebungsvertrag zum 31.10.19 negativ auf mein Elterngeld aus, wenn ich die neue Stelle zum 1.1.20 antreten? Kann es sein, dass ich für November bis Januar dann nur den Regelsatz von jeweils 300 Euro bekomme?
Hallo, nein, spielt für das Eg keine Rolle. Liebe Grüße NB
Felica
Nein EG läuft weiter wie bisher solange du kein Einkommen hast innerhalb des EG bezuges. Aber deine EZ endet. Der neue AG ist da an nichts gebunden. Besser, innerhalb der EZ bei dem anderen arbeiten solange 30 std die Woche nicht überschritten werden, mit Zustimmung des bisherigen.
Mitglied inaktiv
Bedenke dass das Elterngeld zwar weiter läuft aber es gegen gerechnet wird mit dem Lohn.
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