Hallo liebe Frau Bader,
ich habe im Juli 2012 einen Aufhebungsvertrag zum 01.01.2013 unterschrieben.
Anfang Januar habe ich fest gestellt, dass ich schwanger bin.
Wegen Aufhebungsvertrag + Abfindung habe ich eine Sperre bis 26.03.13 bekommen. Meine Krankenversicherung wird erst ab 01.02. vom Arbeitsamt übernommen (lt. Bescheid von letzter Woche).
Wie lange bekomme ich jetzt ALG I und falls ich eine befristete Stelle finde, wie verhält sich das dann? Ich würde jetzt bis zum Mutterschutz gerne arbeiten, mich dann aber um mein Kind kümmern wollen und nicht gezwungen sein sofort eine neue Stelle zu suchen usw...
ALG II kommt wohl nicht in Frage erstmal da ich eine relativ hohe Abfindung erhalten habe (unter einem Jahreslohn).
Ich habe im Moment zwar Stellenangebote, die liegen aber nur ganz knapp über dem ALG I, bzw. sogar darunter, darf ich ablehnen?
Ich hoffe das ist nicht zu viel auf einmal!?
Vielen Dank schon mal!
von
Softy_87
am 05.03.2013, 20:18
Antwort auf:
Aufhebungsvertrag/ALG I
Hallo,
grds. können Sie als Schwangere/ mit Kind als arbeitssuchend anerkannt werden. Dann sind Sie beitragsfrei KK versichert u erhalten Arbeitslosengeld bzw Arbeitslosenhilfe (bei Bedürftigkeit). Sie sollten dies aber, wie auch bei einem AG, unverzüglich melden.
Sie bekommen als Mutterschaftsgeld das ArbGeld weiter, aber von der KK. Bei einem BV erhalten Sie ebenfalls die Leistungen weiter.
Problematisch ist, dass Sie, sobald das (weitere) Kind da ist, nur als arbeitslos gelten, wenn Sie dem Arbeitsmarkt auch tatsächlich zur Verfügung stehen. Es kann also sein, dass das zuständige Arbeitsamt einen Nachweis von Ihnen fordert, in wieweit Sie für die Arbeitszeit eine Betreuungsmöglichkeit für das Kind haben. Falls dieser nicht vorgelegt und das AA zum Schluss kommt, dass Sie tatsächlich nicht arbeiten können, bekommen Sie kein Arbeitslosengeld. Und damit endet auch der Bezug von beitragsfreier KK – wenn Sie nicht ArbGeld II erhalten.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.03.2013