SA.HC
Liebe Frau Bader Können Sie mir bitte helfen?Sogar die SPDI konnte mir nicht antworten.Da ich unter Depressionen und Trauma leide wegen meiner zwei Kinder die Pflegestufe 2 haben die 4,5 Jahre und 21 Monate alt sind möchte mir mein Psychiater nach ende der Elternzeit etwas länger AU schreiben das ich nicht zusätchlich überlastet werde.Die Arbeit ist in der Pflege Branche.Wollte jetzt wissen bekomme ich Lohnvortzahlung 6 Wochen und danach Krankengeld oder muss ich erst wieder arbeiten gehen,oder habe ich nach Elternzeit gar kein Anspruch auf Geld.Hatte Teilzeit gearbeitet. Vielen dank für Ihre Antwort Liebe Grüße
Hallo, Sie bekommen zuerst 6 Wochen Lohnfortzahlung und dann Krankengeld. Dafür müssen Sie nicht gearbeitet haben. Liebe Grüße NB
cube
Wenn du während der EZ nicht gearbeitet hast, würdest du zunächst 6 Wochen Lohnfortzahlung bekommen und dann KG. Hast du aber während der EZ in TZ gearbeitet und bist dort bereits AU geschrieben, läuft diese nach Ende der EZ weiter - dann würde also NICHT nach der EZ mit 6 Wochen Lohnfortzahlung neu begonnen werden.
SA.HC
Ich bedanke mich recht herzlich an der Antwort! Dies hat mir sehr geholfen,nur noch eins,heißt es das ich die Lohnvortzahlung bekomme die ich vor der Elternzeit verdient habe?Z.b wenn ich vor der Elternzeit 1000€ hatte bekomme ich diese oder weniger? Danke nocheinmal für die Antwort. Liebe Grüße
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