Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

ArbG verweigert Teilzeit

Frage: ArbG verweigert Teilzeit

sole3

Beitrag melden

Sehr geehrte Frau Bader, ich habe 3 Jahre Elternzeit beantragt. Vor der EZ war ich für 40 h/ Woche beschäftigt. Nach der EZ möchte ich TZ für 20 h arbeiten. Ein KiGa-Platz ist reserviert. Was ist zu tun, wenn der ArbG der Teilzeit nicht zustimmt (Voraussetzungen für meinen Antrag sind aber gegeben: mehr als 15 AN und keine wirklichen betr. Gründe, die dagegensprechen-der ArbG möchte mich einfach "ärgern")? Ich würde dann Klage einreichen. Was ist aber mit dem Zeitraum zwischen Einreichung und Urteil? Das Gericht wird mir wahrscheinl. Recht geben. Kann ich in dieser Zeit einfach 20 h arbeiten? Ich möchte einfach nicht mein Kind für 9 h betreuen lassen. Ein Abholen meines Kindes vom KiGa mittags durch eine andere Person, bis die Entscheidung des Gerichts vorliegt, scheidet aus. Kann man so etwas wie eine vorläufige Entscheidung des Gerichts aufgrund der Dringlichkeit beantragen (also so eine Art Zwischenentscheidung, bis das Urteil in der Hauptsache vorliegt) oder soll ich einfach nach 4 h/Tag vom Arbeitsplatz gehen? Was kann ich tun? Herzlichen Dank! Viele Grüße


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

Beitrag melden

Hallo, sehr schwierig. Wenn Sie da 20 Std arbeiten, wird der Ag wegen Vertragsverletzung kündigen - und dann hängen Sie bis zum Urteil in der Luft. Liebe Grüße NB


Bei individuellen Markenempfehlungen von Expert:Innen handelt es sich nicht um finanzierte Werbung, sondern ausschließlich um die jeweilige Empfehlung des Experten/der Expertin. Selbstverständlich stehen weitere Marken anderer Hersteller zur Auswahl.

Ähnliche Fragen

Hallo, ich werde demnächst in Elternzeit gehen. Ich habe meinen Arbeitgeber auf Nachfrage darüber informiert, das ich danach gern Teilzeit (30h) arbeiten möchte. Aktuell sind es 39,5 h. Ich arbeite seit 4 Jahren in ungekündigter, unbefristeter Stelle in der Firma. Ich werde 14 Monate Elternzeit nehmen, da ich alleinerziehend sein werde. Dies ...

Hallo Frau Bader, von Mai 2014 bis Juni 2016 habe ich Elterzeit für Kind 1 beantragt. Innerhalb dieses Zeitraumes war ich von Januar 15-Dez15 in Teilzeit während der Elternzeit tätig. Mitte Dez15 bin ich in die 2. Elternzeit gegangen, geplant ist ein Wiedereinstieg im Okt16 in Vollzeit. Aus dem während meiner Teilzeit-Tätigkeit 2015 entst ...

Halli Hallo, nun wo soll ich anfangen .. ich bin ja momentan noch im ersten von insgesamt 2 Jahren in Elternzeit, ab dem 20.03.2019 im 2ten. Momfntan bin ich nun wieder Schwanger und wollte nun im 2ten Jahr auf Teilzeit arbeiten gehen um dann in der Elternzeit vom 2ten Baby ein einigermaßen passendes Elterngeld zu erhalten. Mein Partner ist selbst ...

Guten Tag Frau Bader,  seit Ende Juni arbeite ich in Teilzeit in Elternzeit. Die Teilzeit in Elternzeit Vereinbarung geht bis Ende Juni 2026, danach laut Vertrag wieder 100%.  Nun bin ich wieder schwanger und sobald ich meine Schwangerschaft meinem Arbeitgeber mitteile, werde ich vermutlich ins Beschäftigungsverbot geschickt. Habe ich dann Ans ...

Hallo Frau Bader, folgende Situation: ich bin für K1 in EZ bis 21.04.26. Ab 12.01.26 wollte ich auf Basis TZ während EZ wieder arbeiten. Ab 22.04.26 hätte ich die Teilzeit auf Basis Brückenteilzeit fortgesetzt. Nun bin ich wieder schwanger (Mutterschutz 22.05.26). Sollte ich nun, damit ich den vollen AG Zuschuss aus meiner VZ Tätigkeit vo ...

Sehr geehrte Frau Bader, ich bin Kommunalbeamtin und seit Ende November 2025 im Mutterschutz. Bis zum 31.12.2025 arbeite ich formal in Teilzeit aus familienpolitischen Gründen - eine Entscheidung über eine Verlängerung der Teilzeit Verlängerung ist nicht erfolgt. Daher wäre ich formal ab dem 01.01.2026 wieder vollzeitbeschäftigt, WENN ich nicht ...

Sehr geehrte Frau Bader, unser erstes Baby ist im Mai 2025 zur Welt gekommen. Ich bin derzeit in Elternzeit und erhalte fast den maximal möglichen Elterngeldbetrag. Die Elternzeit dauert insgesamt 12 Monate, und im Mai 2026 gehe ich wieder arbeitsteilig (Teilzeit) arbeiten – geplant sind 15 bis maximal 20 Stunden pro Woche. Wir möchten jetzt ...

Guten Abend Frau Bader, ich habe eine Frage bezüglich meinem Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld: Mein erstes Kind ist am 13. August 2023 geboren. Elternzeit habe ich zunächst für zwei Jahre genommen und diese auf Grund meiner Schwangerschaft bis zum 12.12.2025 verlängert. Seit Anfang September hat meine Gynäkologin mir ein Beschäfti ...

Sehr geehrte Frau Bader, Wie ist es mit dem Resturlaub von einer Vollzeitbeschäftigung vor der Elternzeit, wenn man nach der Elternzeit in Teilzeit arbeitet (selbstverständlich beim gleichen Arbeitgeber)? Bleiben z.B. 13 Tage Resturlaub erhalten, oder reduziert sich der Urlaub bei einer 2-Tage-Woche auf 5,2 Tage Resturlaub? Viele Grüße  SaLe

Hallo, ich bin in Elternzeit das erste Jahr neigt sich dem Ende zu (bedeutet kein Geld mehr) nun habe ich gelesen, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mir eine Stelle Teilzeit in Elternzeit zur Verfügung zu stellen. Ist das richtig? Danke vielmals!