AG verweigert Teilzeit nach Elternzeit

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: AG verweigert Teilzeit nach Elternzeit

Hallo, ich werde demnächst in Elternzeit gehen. Ich habe meinen Arbeitgeber auf Nachfrage darüber informiert, das ich danach gern Teilzeit (30h) arbeiten möchte. Aktuell sind es 39,5 h. Ich arbeite seit 4 Jahren in ungekündigter, unbefristeter Stelle in der Firma. Ich werde 14 Monate Elternzeit nehmen, da ich alleinerziehend sein werde. Dies traf bereits keinen Zuspruch beim Chef. Und jetzt sagte er mir er wird keinesfalls Teilzeit genehmigen. Schließlich müsse er das ja auch nicht. In meiner Firma arbeiten ca. 75 Personen. Davon sehr viele in TZ. Allein in meiner Abteilung (10 Personen) arbeitet eine Kollegin seit ein paar Wochen 23 h nach der Elternzeit. 2 weitere teilen sich eine Vollzeitstelle, arbeiten also beide 20h. Meine Chefin selbst ist Mutter und darf einmal die Woche (was sonst niemand darf) Homeoffice arbeiten. Auch in anderen Abteilungen gibt es verschiedene TZ Modelle. Meinen Chef stört das und ließ mir ausrichten er wird KEINESFALLS TZ für meine Stelle machen. Er sagt man könne meinen Arbeitsplatz nicht aufsplitten. Ich arbeite als Assistentin der Geschäftsleitung. Es gibt 3 weitere Kollegen mit diesem Titel. Wir alle haben allerdings ein spezielles Aufgabengebiet. Wir haben ein sehr gutes Betriebsklima. Meine Arbeit wird sehr geschätzt. Wir haben ein Leitbild in dem steht das der einzelne geachtet wird etc. etc. Außerdem haben wir das Zertifikat beruf und Familie. Ich habe gesagt das ich keinesfalls bereit bin auf meinen Arbeitsplatz zu verzichten, z.B. in Form einer Kündigung mit Abfindung. Er blieb dabei das es keine weitere TZ Stellen gibt. Schließlich käme ja dann jeder. Es ist ja noch alles etwas hin, aber ich mache mir große Sorgen. Als Alleinerziehende schaffe ich keinesfalls mehr als 30 h zu arbeiten. Was soll ich denn tun? Klagen? Habe ich damit Aussicht auf Erfolg? Oder reicht es wenn der Arbeitgeber sagt er könne den Arbeitsplatz nicht aufteilen? Was mache ich denn dann?

von Simsaline am 09.07.2012, 14:27



Antwort auf: AG verweigert Teilzeit nach Elternzeit

Hallo, ich würde zwei Jahre beantragen u TZ in der EZ (wegen dem Kü-Schutz). Er kann nur aus betrieblichen Gründen ablehnen. Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 09.07.2012



Antwort auf: AG verweigert Teilzeit nach Elternzeit

Also ich bin kein Rechtsanwalt, und kann Dir nicht wirklich sagen wie Du vorgehen solltest. Grundsätzlich hat man, so der Betrieb mehr als 15 Mitarbeiter hat einen Anspruch auf TZ. Diesen kann man ggf. auch gerichtlich durchsetzen. Genaue Arbeitszeiten kann man allerdings nicht verlangen. Es gibt zwar Gerichtsurteile in denen den Müttern sehr entgegen gekommen wurde, aber eine allgemeine Rechtsgrundlage gibt es meines Wissens nach nicht. Wenn DU die TZ durchsetzten willst, dann wirst Du allerdings um einen Rechtsbeistand vor Ort sicher nicht drum herum kommen - so wie Du die Situation schilderst. Aber: Ich selber arbeite schon weider Vollzeit seid meine Süße 7 Monate alt ist. Mein Mann arbeitet Vollzeit seid die Maus 12 Monate alt ist. Es geht durchaus - wenn man es will. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 09.07.2012, 14:35



Antwort auf: AG verweigert Teilzeit nach Elternzeit

Hallo Seagld, danke für die Antwort. Aber ich werde alleinerziehend sein. Da wird Vollzeit schwierig. Zumal ich ja auch den Arbeitsweg und die Kita Zeit berücksichtigen muss. Wenn ich 8 Std. + 30 min. Pause arbeite und jeden Tag 1 h Fahrtweg habe und die Kita das Kind "nur" 9 h nimmt, schaffe ich das einfach nicht.

von Simsaline am 09.07.2012, 16:27



Antwort auf: AG verweigert Teilzeit nach Elternzeit

Schlag deinem Arbeitgeber doch vor statt 39,5 h z.B. 35h zu arbeiten. dann würde, dass mit der kita klappen. Erzähl ihm von deinem Problem --- sag ihm du würdest ja gerne wieder Vollzeit arbeiten aber wegen Kita gehts nicht. Mit 35h kommst du entgegen und dann muss er auch etwas entgegen kommen. Wenn ihr so ein gutes Arbeitsklima habt, kann so ein Vertrauensgespräch ja kein Problem sein. LG Natik

von natik am 09.07.2012, 20:05



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