Chrissy05191
Halli Hallo, nun wo soll ich anfangen .. ich bin ja momentan noch im ersten von insgesamt 2 Jahren in Elternzeit, ab dem 20.03.2019 im 2ten. Momfntan bin ich nun wieder Schwanger und wollte nun im 2ten Jahr auf Teilzeit arbeiten gehen um dann in der Elternzeit vom 2ten Baby ein einigermaßen passendes Elterngeld zu erhalten. Mein Partner ist selbst Selbstständig und würde mich auf Teilzeit anmelden, nach Rücksprache mit meinem eigentlichen AG hieß es, dass es nicht möglich sei das ich bei meinem Partner arbeite, da ich sonst kündigen müsste wenn ich das tun möchte. Er bot mor allerdings auch nicht an, dass ich zu ihm zurückkehren soll um bei ihm dann auf Teilzeit zu arbeiten. Nun meine Frage, darf mein eigentlicher AG mir das arbeiten in einem anderen Betrieb einfach so verbieten? Was wäre nun der nöchste Scheott den ich tun sollte? Vielen Dank schonmal.
Hallo, er darf ablehnen, wenn es wichtige betriebliche Gründe gibt, zum Beispiel, weil es sich um einen Mitbewerber handelt. Liebe Grüße NB
mellomania
du brauchst tatsächlich das einverständnis deines AG. mit welcher begründung lehnt er ab? konkurrenz?
Chrissy05191
Nein, ganz und garnicht Konkurrenz. Er meinte er hätte mit seiner Steuerberaterin gesprochen und die meinte wohl, dass es nicht möglich sein das ich in einem anderen Betrieb auf Teilzeit arbeite und ich müsste dann in meinem Hauptbetrieb vorher kündigen wenn ich das doch tun möchte. Weiter hat er mir keine Gründe genannt.
Dojii
Das ist falsch was er sagt. Richtig ist, du brauchst seine Zustimmung, wenn du woanders als bei ihm arbeiten willst. Diese Zustimmung darf er aber nicht pauschal verweigern, sondern muss sie gut begründen. Und die zulässigen Begründungen sind sehr eng gestrickt, bspw. Arbeiten bei der direkten Konkurrenz oder auch sonstige (wirtschaftliche) Gefahren für den eigenen Betrieb. Was du allerdings andererseits auch nicht machen darfst ist einfach woanders anzufangen, bevor du seine Zustimmung hast.
Rotkehlchen
Offensichtlich kennen sich weder dein Arbeitgeber noch die Steuerberaterin richtig aus. Vielleicht hilft ja schon ein freundlicher Hinweis auf Paragraf 15 Absatz 4 Satz 3 BEEG (Bundeselterngeld- und -elternzeitgesetz) weiter?
Chrissy05191
Es ist kein Mitbewerber! Das eine ist eine Zahnarzt Praxis ( Hauptjob) und das andere eine Tankstelle. Also alles andere als Konkurrenz.
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