Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitszeiten in der EZ

Nicola Bader

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Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

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Frage: Arbeitszeiten in der EZ

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Hallo, ich bin seit 5 Jahren Dauernachtwache. Schon während der SS habe ich mit der Jausleitung über einen möglichen Wiedereinstieg gesprochen. Der sollte wie folgt aussehen: Ich arbeite 6 Nächte pro Monat und diese jeweils Fr/Sa und vor Feiertagen. So soll sicher gestellt werden, daß mein Mann daheim ist und auch am folgenden Tag, wenn ich schlafen muss er das Kind versorgen kann.Ich habe auch schon zu der Zeit darauf hingewiesen, daß mein Mann das haus um 5 Uhr verlässt und ich selbst mit KiTa oder Tagesmutter die Zeit zwischen 5 und 7:15 , wenn ich zurück bin nicht überbrückt kriege. Ich habe nun auch schon Ende April 03 nach dem MuSchu direkt angefangen genau so zu arbeiten. Nun ist niemand im Urlaub und ich bin "überflüssig". Man hat mich also im Dienstplan einfach in die Woche gesetzt mit der Gewissheit, dass diese Dienste nicht machen kann. Ist das rechtens? Kann man mich auf diese Art nun zwingen, wieder aufzuhören? Finanziell wäre das das Ende für unsere Familie. Anders kann ich einfach nicht arbeiten ohne mein Kind alleine zu lassen und wer tut das schon? Schriftlich hat man mir diese Sonderregelung nicht genehmigt, aber diese 10 Monate zu dulden zählt nicht? Habe ich rechtlichen Anspruch auf "kindgerechte" Arbeitszeit? Und was mache ich jetzt im März, wo mir diese unmöglichen Arbeitszeiten zugeteilt wurden? Gruß, Melanie


Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, wenn Sie seit 5 Jahren so arbeiten und vielleicht auch etwas entsprechendes im Vertrag steht, ist es kein Problem. Tatsächlich ist es aber ein Problem, denn wenn Sie sich weigern, wird er kündigen, egal, wie es rechtlich aussieht. Versuchen Sie dch mal, mit ihm zu reden. Gruß, NB


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