Frage im Expertenforum Recht an Nicola Bader:

Arbeitszeiten im Mutterschutz

Frage: Arbeitszeiten im Mutterschutz

Namine89

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Hallo, ich habe eine grundsätzliche Frage zum MuSchG und Feiertagen. Ich Arbeite an Sonn und Feiertagen ja nicht mehr. Nun ist es so, dass ich im Kundenservice auch Feiertags eingesetzt werden kann (wenn ich nicht schwanger wäre) Weihnachten 2017 fielen die Feiertsge auf Montag und Dienstag und ich hatte frei. Meine Firma hat mich den Rest der Woche inkl Samstags eingeplant. Nun die Frage werden Feiertage wie Arbeitstsge gewertet und hätte ich dann nur noch 3 Tage eingeplant werden dürfen? Liebe Grüße und vielen Dank


Nicola Bader, Rechtsanwältin

Nicola Bader, Rechtsanwältin

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Hallo, das kommt darauf an, wie Sie ansonsten eingeteilt worden sind. Grundsätzlich dürfen Sie auch samstags arbeiten. Liebe Grüße NB


malini

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Wie ist denn dein Monatsplan gewesen im Dezember? Ich arbeite auch im Schichtdienst und da kommt es immer mal vor, dass man eine Woche mehr Tage arbeitet, dafür in einer anderen Woche mehr freie Tage hat.


Mitglied inaktiv

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Es ist nach MuSchG erlaubt, von Mo-Sa beschäftigt zu werden. An Sonn- und Feiertagen durftest du in bestimmten Branchen ebenfalls eingesetzt werden. Was arbeitest du denn?


Namine89

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Ich arbeite im Kundenservice der telekom. Ich hab ein BV auf 6 Std am Tag und vertraglich sind nur die Wochenarbeisstunden von 30-37,5 auf 5 Tage in der Woche geregelt. Trotzdem glaube ich dass Feiertage in dem Fall als "Arbeitstage" zählen und ich in der Weihnachtswoche somit nur hätte 3 Tage geplant werden dürfen.


Mitglied inaktiv

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Wenn vertraglich nur 5 Tage die Woche festgelegt sind, kann das auch der Samstag sein. Außerdem könnte es sein, dass der Kundenservice der Telekom auch zu den Branchen zählt, die unter die Sonn- und Feiertagsausnahmen fallen. Um das zu klären, kannst du dich an die Gewerbeaufsicht wenden. Seit 1.1.2018 darfst du freiwillig auch an Sonn- und Feiertagen arbeiten.


Namine89

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Ich weiss dass ich das kann werde ich aber nicht tun. Der telefonische Kundenservice ist von diesen Ausnahnen nicht betroffen. Grundsätzlich ist hier nicht die Frage ob der Samstag rechtens ist sondern eher ob bei einer 5 Tage Woche noch 4 tage geplant werden darf wenn 2 Tage Feiertage sind denn ich denke hier werden die Feiertage wie Arbeitstage gewertet. Das Gewerbeaufsichtsamt konnte mir das leider bisher nicht beantworten


malini

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Ich bin immer noch der Meinung, dass es auf den ganzen Monat gesehen werden muss. Eine einzelne Woche hat wenig Aussagekraft. An sich zählen Feiertage nicht zum Arbeitssoll, sprich, die o.g. Woche ist eine 3 Tage-Woche. Wenn dafür in einer anderen Woche weniger gearbeitet wird, gleicht sich das ja wieder aus. Man hat aber m. E. keinen Anspruch darauf, als Schwangere in einem Job, in dem Wochenendarbeit üblich ist, darauf zu bestehen, in jeder Woche nur die nötigen Tage zu arbeiten, wenn es sich auf Monatssicht ausgleicht.


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