Mitglied inaktiv
Hallo Frau Bader! Was mache ich bloss, wenn ich die eingereichte klage auf Teilzeit verliere. Ich muss Mitte Juli wieder arbeiten und der Betreuungsplatz für mein Kind ist nur halbtags. Wie arbeite ich, wenn die Klage noch nicht entschieden ist? Kann ich dann die verkürzte Zeit arbeiten? Und wenn ich verliere?? Ich muss doch mein Kind um 14 Uhr abholen. Kann mir die Firma was, wenn ich verliere und dann kündige, aber die restlichen Arbeitstage trotzdem nach 5 Std. einfach gehe? Verzweifle langsam :-( Danke für Ihre Mühe Doro
Liebe Doro, haben Sie keinen Anwalt? Bei Arbeitsgerichtsverfahren geht das schnell, vorher ist ganz sicher der Gerichtstermin und dann reden Sie mit dem Richter :-) Gruß, NB
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Guten Tag Frau Bader, Meine Frauenärztin gibt immer nur morgens Termine zur Untersuchung. Ich bin schwanger in der 16 Woche. Jetzt ist es so, dass ich ein Teilzeit Beschäftigungsverbot von 5 Stunden habe. Ich fange immer um 8 Uhr mit der Arbeit an. Kann mein Arbeitgeber von mir verlangen , dass ich mit der Ärztin spreche und Sie mir nachm ...
Hallo Frau Bader, ich hab eine Frage meine Elternzeit endet im Januar und eigentlich dachte ich das ich ganz normal wieder meine Arbeit nachgehe, habe mit meinem Chef ein Gespräch gesucht und hatte ihm vorgeschlagen, dass ich gern wieder ab Januar zur Verfügung stehe. Ich aber grad wegen dem Kindergarten nur frühs oder Nacht arbeiten könnte war er ...
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Hallo Frau Bader, Leider habe ich für mein Kind ( wird im Oktober 3 Jahre alt) keinen Kindergartenplatz erhalten. Aktuell wird sie bei einer Tagesmutter betreut,darf hier aber nur bis Vollendung des 3 Lebensjahr bleiben,da der Platz danach an ein anders Kind vergeben ist.ich arbeite und wenn ich nochmals Elternzeit nehmen muss, würde mich das s ...
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